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Elektronische Patientenakte (ePA): Mit der Ampel-Koalition vom Regen in die Traufe…

Der noch wenige Tage amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde ob seines Digitalisierungswahns und Gesetzgebungseifers auch als „Minister Fleißig“ bezeichnet. Viele Gesetze brachte er auf den Weg, mit denen er Patienten- und Behandlungsdaten erfassen und für die Nutzung durch universitäre Forschung, Pharmakonzerne und Krankenkassen zur Verfügung stellen wollte. An eines aber traute er sich nicht heran: An das in den §§ 342 – 345 SGB V verankerte Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA).

Dass die ePA – gesetzlich eingeführt zum 01.01.2021 – bislang kein „Renner“ ist, machen Meldungen von Krankenkassen und Medien deutlich. In einem Beitrag des ARD-Magazins plusminus vom 18.08.2021 wird informiert: In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet. Im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass bislang weniger als 0,5 % aller gesetzlich Krankenversicherten eine ePA für sich beantragt haben.

Dies möchte die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP offensichtlich mit brachialen Methoden jetzt ändern. In ihrem am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag erklären Sie dazu:

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, GRÜNEN und FDP, dort S. 83

Bei allem verwendeten Wortgeklingel: Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out)“ bedeutet auch: Das bisher geltende Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung (§ 343 Abs. 1. Ziff. 3 und 4 SGB V) zur Nutzung einer ePA (opt-in) soll dergestalt geändert werden, dass allen gesetzlich Krankenversicherten eine ePA auf Auge gedrückt wird, von der sie sich nur mit einem mehr oder weniger umständlichen Verfahren wieder verabschieden können. Österreich und die dort vom Gesetzgeber verordnete opt-out-ELGA (so die dortige Abkürzung für die ELektronische GesundheitsAkte) lassen grüßen.

Wie schwierig es Versicherten in Österreich gemacht wird, aus der Zwangs-ELGA wieder auszusteigen und welche Nachteile in der medizinischen Versorgung sie dabei erleiden müssen, wird hier und hier in zwei Beiträgen skizziert.

 

Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Das Handelsblatt hat am 06.02.2018 auf seiner Homepage den zum 05.02.2018, 11:30 Uhr bestehende Verhandlungsstand zu einem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD veröffentlicht. Im Abschnitt „e-Health/Gesundheitswirtschaft“ (S.93 f.) ist zu lesen:

„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung desGesundheitswesens in den nächsten Jahren.

Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegerische Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neue technischen Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen. Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen