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Sachverständigenrat Gesundheit meint, der Datenschutz stünde der medizinischen Versorgung im Wege – ein Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung / Online-Veranstaltung mit Dr. Elke Steven am Do. 28. Oktober, 19:00 Uhr

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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) stellte im März 2021 unter dem Titel Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ ein Gutachten vor. Dieses stellt entgegen unserem bisherigen Verständnis, dass es um das Wohl jedes einzelnen Menschen geht, ein Allgemeinwohl in den Vordergrund, dem das Individuum dienen soll. ·         

Zweck von Gesundheitspolitik und Gesundheitsversorgung ist das ,Patientenwohlʻ – in einer ersten Annäherung verstanden als das Wohl aller aktuellen und aller zukünftigen Patientinnen und Patienten.“ Dies soll auch zur radikalen Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) führen. 

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Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Diese Frage wird in einem längeren, aber nichtsdestotrotz lesenswerten Beitrag auf der Homepage der Digitalen Gesellschaft beantwortet. Elke Steven bewertet darin die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossenen Neuregelungen im Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI), die elektronischer Patientenakte (ePA) und elektronische Gesundheitsakte (eGA). Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen

Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vom Bundestag am 14.03.2019 beschlossen, ist am 11.05.2019 in Kraft getreten. Eine seiner Regelungen: Es verpflichtet die Krankenkassen in § 291 SGB V “Versicherten ab dem 1. Dezember 2019 auf Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen”und in § 291b SGB V ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik nach § 291b Absatz 1a Satz 1 zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.” Auf die darin gespeicherten Daten sollen die Versicherten auch mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Für Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, war dies Anlass, sich in einem informativen Beitrag unter dem Titel Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? Elektronische Gesundheitskarte mit elektronischer Patientenakte und elektronische Gesundheitsaktemit Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie den Risiken der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auseinander zu setzen. Welchen Schutz brauchen sensible Gesundheitsdaten? weiterlesen