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Widerrechtliche Förderung elektronischer Arztbriefe durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen: Patientenrechte und Datenschutz e. V. fordert Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Überprüfung auf

Die Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 meldete: „Nur etwa zehn Prozent aller Bremer Arztpraxen verschicken bisher elektronische Arztbriefe. Deshalb fördert die KV Bremen (KVHB) den Versand via KV-Connect nun mit einem Euro. Im Unterschied zu der bundesweiten EBM-Regelung ist diese Förderung nicht an den Heilberufeausweis (eHBA) bzw. die elektronische Signatur gekoppelt, so die KVHB.“ Die KVBH will offensichtlich die Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens beschleunigen. Zu diesem Zweck bietet sie Arztpraxen, die Arztbrief elektronisch versenden, eine Prämie an: 1,00 € pro Arztbrief, der über KV-Connect – den  Kommunikationsdienst der Kassenärztlichen  Vereinigungen – versendet wird. Obwohl das Krankenkassenrecht (§ 291a Abs. 3 und 5 SGB V) zwingend den Einsatz eines elektronischen Heilberufsausweises zum Versand des elektronischen Arztbriefes erfordert, will die KV Bremen darauf verzichten.

Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. kritisiert diese rechtswidrige Praxis. Er hat sich an Dr. Imke Sommer, die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, gewandt und um eine Überprüfung dieses Verfahrens gebeten. Seine Begründung:
  1. Die Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises ist eine Grundbedingung für den Versand von elektronischen Arztbriefen, eine  weitere ist die Zustimmung des Patienten zu dieser Verwendung seiner Daten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Versand  elektronischer Arztbriefe unzulässig.
  2.  In der Gebührenordnung der KV Bremen wird der elektronische Versand von Arztbriefen mit finanziellen Anreizen gefördert. Die Vergütung für einen Arztbrief auf Papier beträgt derzeit 0,55 ct, die Portokosten betragen mindestens 0,70 €. Der Arztbrief kann also nicht kostendeckens versandt werden. Mit 1,00 € pro versendetem elektronischem Arztbrief wird ein ökonomischer Anreiz für diesen Übermittlungsweg geschaffen.

Nach dem Gesetz dürfen Patienten, die keine Anwendung der Gesundheitskarte wollen, nicht schlechter behandelt werden als andere. Die bessere Bezahlung von Leistungen mit Gesundheitskarte, bei gleichem Aufwand, ist eine solche verbotene Diskriminierung. 

Das Schreiben ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung

Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“  Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel Elektronische PatientenaktenEinrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen veröffentlicht. Auf insgesamt 288 Seiten hat der Verfasser der Studie, Prof. Dr. Peter Haas, Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, einen umfangreichen Überblick über Interessenlagen, Literatur, Meinungen und Studien zu diesem Thema gegeben. Auch die rechtliche und tatsächliche Entwicklung im Zusammenhang mit elektronischen Patientenakten in acht anderen Ländern (Österreich, Schweiz, Schweden, Estland, Dänemark, England, USA und Australien) wird referiert.

Was an der Studie sofort ins Auge fällt:

Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen.  Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen

Unlauterer finanzieller Anreiz beim Elektronischen Arztbrief: Bremer Ärzte bekommen ein Euro je Brief – und das auch ohne elektronischen Heilberufsausweis

Die Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 meldet: „Nur etwa zehn Prozent aller Bremer Arztpraxen verschicken bisher elektronische Arztbriefe. Deshalb fördert die KV Bremen (KVHB) den Versand via KV-Connect nun mit einem Euro. Im Unterschied zu der bundesweiten EBM-Regelung ist diese Förderung nicht an den Heilberufeausweis (eHBA) bzw. die elektronische Signatur gekoppelt, so die KVHB. Damit könnten seit 1. April alle Ärzte und Psychotherapeuten in Bremen und Bremerhaven, die Briefe elektronisch über KV-Connect versenden, auch profitieren… Mit der Förderung reagiert die KV Bremen auf die seit Januar eingeführte Förderung des E-Arztbriefes im EBM, die es nur gibt, wenn der Brief auch elektronisch mit dem eHBA signiert wird. Weil der Heilberufeausweis noch nicht flächendeckend verteilt ist, will die KVHB einen neuen Anreiz setzen… Nach Auskunft der KVHB verschicken in Bremen etwa 120 bis 150 Praxen regelmäßig E-Arztbriefe. Zusammen mit den Psychotherapeuten gibt es in Bremen rund 1300 Praxen.“

Liegt hier ein Verstoß gegen § 291a SGB V vor?

In § 291a SGB V ist geregelt, welche Daten mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Dazu zählt auch der elektronische Arztbrief (§ 291a Abs. 3 Nummer 2 SGB V).  In § 291a Abs. 5 wiederum ist eindeutig festgelegt: „Der Zugriff auf Daten sowohl nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 als auch nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 6 mittels der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis…  erfolgen, die jeweils über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.“ Dies scheint bei dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen gewählten Verfahren nicht beachtet zu sein.

Werden hier zu Unrecht finanzielle Anreize gegenüber dem Arztbrief auf Papier geschaffen?

Diese Vermutung liegt ebenfalls nahe, wie ein Leserkommentar in der Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 deutlich macht. Ein Arzt aus Dortmund schreibt: „Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) behauptet treuherzig, ‚eine neue regionale Gebührenordnungsposition (GOP) 99600 [sei] eingeführt worden … Mit 1,00 Euro [sei] die GOP höher dotiert als die Pauschale für einen Standardbrief im EBM‘. Die KVHB verschweigt damit zugleich, dass die ‚Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z. B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Telefax‘ seit Jahren lt. Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nur ‚Gesamt (Euro) 0,55‘ erbringt und u n t e r f i n a n z i e r t ist… Der Standard-Brief kostet nach mehreren Gebührenerhöhungen von 55 Cent auf 60 Cent und auf 62 Cent) jetzt allerdings 0,70 €. Und eine Erhöhung auf 80 Cent wird derzeit gerade diskutiert…“

Ein Fall für die Aufsichtsbehörden und Bundesgesundheitsminister Gröhe !?!

 

 

„Was hat sie, was ich nicht habe?“ – der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zum Europäischen Notfall-Ausweis

Was hat sie, was ich nicht habe?“ – an diesen Uralt-Schlager von Katja Ebstein erinnert die Pressemitteilung vom 10.04.2017, mit der die gematik feiert, dass es 31 niedergelassenen ÄrztInnen aus Münster (Westfalen) und sieben KrankenhausärztInnen des Uniklinikums Münster gelungen ist, 2598 Datensätzen mit Notfalldaten zu erzeugen. Zwischen Mai und November 2016 hatten die ÄrztInnen diese Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von PatientInnen angelegt. Die gematik teilt – stolz wie Oskar – mit: „Die elektronische Gesundheitskarte kam dabei noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD, der in einer Notfallsituation vorgelegt werden kann…“ Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt. Wir arbeiten nun daran, dass das Notfalldaten-Management in die bundesweite Umsetzung gehen kann“, wird Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, in der Pressemitteilung zitiert.

Und da kommt Kaja Epstein und ihr Schlager ins Spiel: Was hat dieses Projekt Neues gebracht, was der Europäische Notfall-Ausweis nicht hat und nicht kann? „Was hat sie, was ich nicht habe?“ – der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zum Europäischen Notfall-Ausweis weiterlesen

Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten – Ein Blick über die Grenze: Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>).

ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht! Nachstehend ein Auszug aus dieser Information: Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten – Ein Blick über die Grenze: Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich weiterlesen

Achtung eGk-Verweigerer! Fundsache: Erfahrungen mit „Ersatzbescheinigung statt eGk“ beim Wechsel der Krankenkasse

Zu einem Beitrag auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat ein Gegner der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) am 14.03.2017 in einem Kommentar seine aktuellen Erfahrungen mit der <großen> Krankenkasse Barmer GEK und der <kleinen> Krankenkasse BKK Vital geschildert.

Der Kommentar im Wortlaut hier zum Nachlesen:

Ich möchte hier mal meine bisherigen Erfahrungen hinterlassen und hoffe, dass nach mir hier vorbeikommende Nutzer damit geholfen werden kann. Achtung eGk-Verweigerer! Fundsache: Erfahrungen mit „Ersatzbescheinigung statt eGk“ beim Wechsel der Krankenkasse weiterlesen

Anhörung im Deutschen Bundestag zum eHealth-Gesetzesentwurf

Am 4. 11. 2015 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema eHealth-Gesetz statt. Die Anhörung wurde aufgezeichnet und kann auf der Website des Deutschen Bundestags abgerufen werden. Zusammenfassend steht dort „Experten haben die digitale Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens am Mittwoch, 4. November, in einer Gesundheitsausschuss-Anhörung als überfällig angesehen.“ Lässt sich die Anhörung wirklich in dieser Weise auf den Punkt bringen? Wir meinen nein und haben im Folgenden einige Äußerungen aus der Anhörung zusammengestellt und kommentiert.

Die weitere Öffnung der Telematikinfrastruktur für Pflegekräfte und den Einsatz der Telematik in der Gesundheitsforschung befürwortete Dr. Christian Peters (AOK). Zudem sprach er sich gegen sektorspezifische Netze, wie das KV-Safenet aus. Seine Vorstellung ist vermutlich, dass mit der Telematikinfrastruktur eine Art Fort Knox der Netzwerke gebaut werden könne, in dem die Daten dann absolut sicher sind. Eine sehr gewagte Idee, die sich bisher noch nirgends realisieren ließ, man denke nur an den Bundestags-Hack oder die Datenlecks bei den mächtigsten Geheimdiensten dieses Planeten.

In die gleiche Kerbe schlug Dr. Doris Pfeiffer vom GKV Spitzenverband, indem sie unterstellte, dass jede Infrastruktur außer der Telematikinfrastruktur potentiell unsicher sei. Leider übersah sie dabei, dass die Telematikinfrastruktur nicht deswegen schon sicher ist, weil das im eHealth-Gesetz steht. Analog dazu müsste man ja nur in ein Gesetz schreiben, dass es keinen Raub und keinen Mord geben darf und schon wäre das Problem aus der Welt geschafft. Außerdem stellte sie klar, dass die Telematikinfrastruktur aus Versichertengeldern bezahlt wird. Hier stellt sich die Frage, ob den Versicherten bewusst ist, dass sie mit ihren Beiträgen außer medizinischen Leistungen und Verwaltungsgebühren auch noch ein Projekt bezahlen, das überwiegend – bzw. bisher ausschließlich – der Wirtschaftsförderung dient.

Dr. Silke Lüder vom Bündnis „Stoppt die eCard“ beleuchtete Aspekte wie mangelhafte Wirtschaftlichkeit und dass bis heute keine belastbare Kosten/Nutzen-Analyse vorliegt. Ebenso verneinte sie den Nutzen der freiwilligen Anwendungen, wie dem Notfalldatensatz. Im Vergleich dazu ist der bereits existierende europäische Notfallausweis auf Papier viel praktischer, weil er mehrsprachig und ohne Gerät problemlos lesbar ist, und weitaus geringere Kosten verursacht. Die Patienten, um die es eigentlich gehen sollte, sind in der Planung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen außen vor, ebenso die Praxisärzte. Für beide sieht das Gesetz nur Zwangsmaßnahmen vor, was Silke Lüder „wenig überzeugend“ findet. Sie schlägt daher ein Moratorium bis zum Vorliegen einer realistischen Kosten/Nutzen-Analyse vor – und anschließend eine komplette Neukonzeption, die sich am Wohl der Patienten ausrichten soll.

Kai Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung machte deutlich, dass angesichts des wirtschaftlichen Werts der Patientendaten der Druck wachsen wird, diese auch für kommerzielle Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Es sei jedoch mit dem Prinzip der staatlichen Vorsorge unvereinbar, ein System zu etablieren, das wesentlich darauf angewiesen ist, dass sorglose Patienten der Nutzung ihrer Daten zustimmen, ohne in der Lage zu sein, die Tragweite einer solchen Entscheidung abschätzen zu können. Ebenso erläuterte er, dass es schon ein Problem darstellt, wenn Daten zwar nicht zentral gespeichert, aber doch durch zentrale Strukturen hindurchgeleitet werden. Eine solche Struktur sei im Jahr 3 nach Snowden schlicht nicht mehr zeitgemäß. Er stellte fest, dass für ihn die gesetzliche Krankenversicherung ein soziales Sicherungssystem ist und nicht eine Daten-Mine für wirtschafliche Interessen, in welcher der von Kanzlerin Merkel oft beschworene „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ geschürft wird.

Dr. André Zilch vom CERT Europa erläuterte, dass die elektronische Gesundheitskarte nicht als Identitätsnachweis dienen kann. Sie ist als Schlüssel zu den persönlichsten Daten nicht geeignet, weil internationale Datenschutzstandards zur Prüfung der Identität des Karteninhabers bzw. der auf dem Foto abgebildeten Person nicht eingehalten wurden.

Prof. Dr. Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund zeigte seinen verschlüsselten Speicherstick mit 8 GB, auf dem er seine persönliche Patientenakte mit sich führt. Der Nachteil davon sei, dass kein Arzt diesen Stick in seinen Rechner stecken wolle. Auf einem Smartphone hingegen wären wären Paitentendaten ohne Verbindung mit einem weiteren Gerät visualisierbar. Er sieht in solchen Ansätzen bessere Chancen, Patientenautonomie zu erreichen, als mit den ursprünglich angedachten eHealth-Kiosks, die Versicherten in den Krankenkassenfilialen zur Verfügung stehen sollten. Generell wird konstatiert, dass die Patientenautonomie beim eHealth-Gesetzesentwurf bisher unter den Tisch fällt.

Christiane Möller vom deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband monierte, dass der Medikationsplan in seiner momentaten Papierform für sehbehinderte Menschen nicht zugänglich sei. Generell sollen die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte barrierefrei werden.

Dr. Ilona Köster-Steinebach von der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte dar, dass die Governance-Struktur in der Gematik keine Patientenvertreter vorsieht. Es stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass hier über die Patienten befunden wird und ihr Geld ausgegeben wird, ohne sie in Entscheidungen einzubeziehen.

Professor Haas, der sich als vielgefragter Sachverständiger erwies, diskutierte außerdem die Bedeutung interoperabler Standard für die Öffnung der Telematik über SGB-Anwendungen hinaus. Er betonte die Chancen für „gute“ weitere Anwendungen, vernachlässigte dabei aber die Risiken, die in der Form der Interoperabilität liegen, die der eHealth-Gesetz-Entwurf vorsieht. Dort soll nämlich jede Anwendung diskriminierungsfrei in die Telematikinfrastruktur gelassen werden, sofern sie die anderen Anwendungen nicht stört. Wollen wir wirklich, dass jeder noch so windige Verwerter unserer medizinischen Daten lediglich aufgrund der Einhaltung technischer Kriterien in das aus Versichertenbeiträgen finanzierte Telematiknetz gelassen wird?

Alexander Beyer von der Gematik teilte mit, dass zum 30. Juni 2016 die Telematikinfrastruktur nicht hinreichend erprobt sein wird, um ihre Sicherheit und Funktionsweise gewährleisten zu können. Ebenso wird es die Gematik nicht schaffen, bis dann diskriminierungsfreie Zulassungsverfahren zu etablieren. Wir möchten daran erinnern, dass die Gematik Anfang 2015 noch vollmundig verkündete, dass sie im noch im August dieses Jahres (2015) in Betrieb gehen könne. Wir mögen daher nicht so recht daran glauben, dass sie es nächstes Jahr schaffen werden. Die Gematik schiebt den schwarzen Peter für die Verzögerungen zwar der Industrie zu, plausibler ist jedoch, dass es sowohl am Anspruch des Projekts, als auch an der Herangehensweise (die Gematik macht die Vorgaben, die  die Industrie dann umzusetzen hat) liegt. Wenn man der Sache eine positive Seite abgewinnen will, dann wohl am ehesten die, dass eine Realisierung des Projekts auf diese Weise unwahrscheinlich ist.

Dr. Günther E. Buchholz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung lehnte insbesondere mit Blick auf die absehbaren Verzögerungen die im eHealth-Gesetzesentwurf formulierten Sanktionsmaßnahmen als unverhältnismäßig ab. Wir meinen, wenn etwas so wenig Akzeptanz findet, dass man es nur mit heftigen Sanktionsmaßnahmen gegen den Willen der Patienten, Ärzte und Zahnärzte durchdrücken kann, dann ist es vielleicht einfach keine gute Idee. Herr Buchholz befürchtet gar, dass „die Tests durch Aufweichung der Ansprüche zur Farce geraten“ könnten. Wenn man sich den Ton des eHealth-Gesetzes vor Augen führt, das versucht, mittels Sanktionen das Projekt zu beschleunigen, dann kann man diese Befürchtungen nachvollziehen.

Prof. Dr. Britta Böckmann von der Fachhochschule Dortmund redete schließlich einem Zugang zu den Patientendaten ohne Verwendung der eGK das Wort. Beispielsweise schlug sie den Zugang über einen Fingerabdruckscanner auf dem Smartphone vor. Dass Fingerabdrücke nicht zu Authentisierung geeignet sind, hat der Chaos Computer Club schon mehrfach hinlänglich nachgewiesen. Kurz gesagt benötigt man für die Authentisierung eine Geheimnis (z.B. ein Passwort), das nur dem Authentisierten bekannt ist. Und ein biometrisches Merkmal wie ein Fingerabdruck ist eben kein Geheimnis, sondern im Gegenteil sehr leicht durch Abfotografieren oder Spurensicherung an Gläsern etc. zu erlangen.

Fazit: Am ehesten kann man diese Anhörung als BYOL („Bring your own lobbyist“) charakterisieren…

Links:

http://dbtg.tv/cvid/6083342

http://ddrm.de/2015/01/22/gematik-alles-nach-plan-bei-der-elektronischen-gesundheit/

EU-Digitalkommissar greift den Datenschutz an

Auf der sogenannten Isny-Runde, zu der seit vielen Jahren der Ludwigsburger Saatgutunternehmer Helmut Aurenz namhafte Manager und Politiker einlädt, rief EU-Digitalkommisar Oettinger den Deutschen zu „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“ (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.managertreffen-in-isny-datenschutz-als-wettbewerbsnachteil.50a32619-2769-496a-b206-0e1af626091f.html).

Wir meinen, der Datenschutz ist ein Vorteil des Standorts Deutschland und stimmen Datenschützer Thilo Weichert zu, dass er „von der Politik nicht umgesetzt“ wird (http://www.deutschlandfunk.de/kongress-kiel-datenschutz-wird-von-der-politik-nicht.697.de.html?dram:article_id=295675).
Wie soll man also Aussagen der „Digital-Politiker“ Oettinger und Dobrindt bei der Isny-Runde interpretieren? Es scheint, als ob solche Forderungen allein wirtschaftliche Gründe berücksichtigen – nicht aber das legitime Interesse der Bürger, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt zu sehen.

Wir sehen das insbesondere im Hinblick auf unsere hochsensiblen Patientendaten als kritisch an, die derzeit verstärkt im Fokus der Datengoldgräber sind. Es sei in diesem Zusammenhang an die Vernetzung von Versichertendaten mit Körpertrackern erinnert, für die Medizin-Informatikerin Britta Böckmann am 12.11.2014 bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda plädierte (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Mit-Koerpertrackern-vernetzen-2454873.html). Eine weiteres Beispiel ist ein Versicherungstarif, der die Benutzung von Schrittzählern belohnt, wie er von der Generali erwogen wurde, wobei die generierten Daten kontinuierlich an die Versicherung übermittelt werden müssen (http://www.netzwelt.de/news/150032-datensammlung-generali-plant-offenbar-tarif-schrittzaehler.html).

Die so gewonnenen und verdichteten persönlichen Daten können in der Tat wirtschaftlich gewinnbringend eingesetzt werden, für den Patienten selber fällt statt eines Nutzens eher ein Schaden ab, wenn er entweder teurer oder gar nicht mehr versichert wird oder wenn er aufgrund seiner Gesundheitsbewertung einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung nicht bekommt (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sensible-gesundheitsdaten-die-vermessung-des-koerpers-13047158-p2.html). Die möglichen Folgen reichen von teuren Versicherungstarifen für Nichtnutzer der Körpertracker bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz, wenn medizinische Daten in die falschen Hände geraten.

Wir meinen: Diese Daten müssen besser geschützt werden und nicht schlechter. Der beste Datenschutz ist Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung.