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Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern

Die Krankenkassen dürfen die Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern. Wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, müssen sie das Foto löschen, sobald sie die Versichertenkarte hergestellt haben (Az.: B 1 KR 31/17)… Bislang speicherten die Krankenkassen das Foto dauerhaft bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses, etwa um es für Ersatz- oder nachfolgende Karten zu verwenden. Ein Versicherter der Techniker Krankenkasse (TK) sah dadurch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagte.” Das meldet Ärzteblatt.de am 18.12.2018. Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern weiterlesen