Dr. med. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat am 04.01.2018 in Reaktion auf den Hacker-Angriff auf hunderte Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens einen Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) gerichtet.
Zu Beginn stellt der Verfasser fest: “Wie Medien berichten, sind tausende von Datensätzen, wie Handynummern und Kreditkarteninformationen, von diversen Politikern sowie weiteren Prominenten offen im Internet verfügbar gemacht worden. Was hier mit den Daten ausgewählter, im Licht der Öffentlichkeit stehender Personen passiert ist, könnte auch mit den intimen Gesundheitsinformationen unserer Patientinnen und Patienten geschehen. Wer auch immer hinter der aktuellen Veröffentlichung steht und welche Ziele er damit verfolgt, ist unklar. Fest steht jedoch, dass dies für die Politik ein Signal sein muss, sich endlich mit dem Thema Datensicherheit und Datenschutz in angemessener Form auseinanderzusetzen.”
In diesem Zusammenhang setzt dich der Vorsitzende der KBV auch kritisch mit den Aussagen der Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär (CSU) zum Datenschutz im Gesundheitswesen auseinander um dann festzustellen: “Der Maßstab für die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten ist stets das Wohl der Patienten – und die Basis dafür ist ein vertrauensvolles und offenes Gespräch, das weder durch eine App noch durch sonstige Online-Anwendungen zu ersetzen ist. Unser Gesundheitswesen ist deshalb international so hoch angesehen, weil hier das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und dem behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten noch intakt ist. Und dies liegt nicht etwa an der elektronischen Gesundheitskarte oder anderen politischen Phantasieprojekten… Sehr geehrter Herr Minister Spahn, der derzeitige Kurs des Bundesgesundheitsministeriums stellt eine massive Gefahr für die Errungenschaften unseres solidarischen Gesundheitssystems dar. Drohungen mit Honorarabzug bei einer angeblich nicht rechtzeitigen Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind ebenso unangemessen wie die geplante gesetzliche Anhebung der Mindestsprechstundenzeit auf 25 Stunden pro Woche…”
In der 2. Zeile des Artikels ist ein Schreibfehler, es heißt nicht 4.1.2018 sondern 2019