„Beim Aufbau der Infrastruktur für die Impfungen durch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium wurde die Expertise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz genutzt, um den Schutz der Daten im Zusammenhang mit den freiwilligen Impfungen sicherzustellen… Im Rahmen der Impfungen sind verschiedene datenschutzrechtliche Fragen zu erörtern wie:
- Von wem und in welcher Form werden die Daten über die zu impfenden Personen gesammelt?
- Wie werden die Impfungen in den Impfzentren dokumentiert und die Daten gespeichert?
- In welcher Form werden die zu impfenden Personen über ihre Datenschutzrechte informiert?
Der Landesdatenschutzbeauftragte Professor Dieter Kugelmann erklärt: ‚…Nach derzeitigem Stand bin ich daher davon überzeugt, dass bei den anstehenden Impfungen der Datenschutz umfassend gewahrt wird. Wir werden als Datenschutzaufsichtsbehörde allerdings in den kommenden Monaten genau begleiten, ob dies auch der Fall ist. Den an den Impfungen beteiligten Akteuren stehe ich weiterhin zur Verfügung, falls es in diesem Zusammenhang konkreten Klärungsbedarf geben sollte.‘
Der LfDI hat in den vergangenen Wochen an der Erstellung der Datenschutz-Informationen nach Artikel13 Datenschutz-Grundverordnung mitgewirkt, die die Personen erhalten, die geimpft werden wollen. In den Informationsschreiben wird etwa darüber aufgeklärt, welche Daten bei der Vereinbarung eines Impftermins und mit der Impfung erhoben und gespeichert werden. So werden beispielsweise personenbezogene Daten wie Name, Adresse, mögliche Kontraindikationen (z.B. eine Schwangerschaft oder chronische Erkrankungen) und Informationen zu Vorerkrankungen (z.B. zur Einnahme bestimmter Medikamente) erfasst. Auch wird in dem Informationsschreiben erläutert, welche Daten zur Impf-Dokumentation gespeichert und an wen sich Betroffene bei Datenschutzfragen wenden können.
Kugelmann sagt: ‚In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, dass so viele Menschen wie möglich geimpft werden können und geimpft werden wollen. Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für das Impfen muss hoch sein. Als Landesdatenschutzbeauftragter geht es mir darum, meinen Beitrag zu leisten, dass niemand befürchten muss, seine Gesundheitsdaten seien im Rahmen der Impfungen nicht sicher. Es muss und wird etwa sichergestellt sein, dass nur Berechtigte erfahren können, wer geimpft wurde und wer dies abgelehnt hat. Das klare Ziel ist: Niemand soll sagen können, dass aus Datenschutz-Sicht die Impfungen und das Impf-Prozedere problematisch seien.‘“
Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 18.12.2020
Hallo,
auch ich interessiere mich für den Themenkreis Corona / Impfung / Datenschutz.
Auf der Homepage des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gibt es eine Übersicht über die Informationen aus den einzelnen Bundesländer zu diesem Thema (https://www.gesundheitsinformation.de/wie-ist-die-corona-impfung-in-meinem-bundesland.3636.de.html). Leider bin ich nur bei den Bayern auf eine aussagekräftigen Informationsschrift zum Thema Corona / Impfung / Datenschutz gestoßen.
Hier der Link zur allgemeinen Information auch über Bayern hinaus, wenngleich in anderen Bundesländern ggf. auch mehr oder weniger größere andere Regelungen gelten können:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/datenschutz-impfseite.pdf
Insgesamt erscheint mir diese Information aus Bayern eine hilfreiche Information zu sein. Gestolpert bin ich aber über den Abschnitt 6.2 (Weitergabe und Weiterverarbeitung von pseudonymisierten Daten). Dort findet sich auch folgende Regelung:
„6.2.3 Für Forschungszwecke
Zu Forschungswecken können pseudonymisierte Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 c BayDSG (öffentliche Stellen des Freistaats Bayern) bzw. § 27 BDSG (nichtöffentliche Stellen) sowie § 75 SGB X für Sozialdaten verarbeitet werden. Hier erfolgt eine Weiterverarbeitung der pseudonymisierten Daten zum Zwecke der Forschung über Covid-19, insbesondere von Impfeffekten und Impfdurchbrüchen. Ein Kontakt zu Ihnen wird nur aufgenommen, wenn Sie vorher hierzu eingewilligt haben.“
Was das im Einzelnen bedeutet, kann ich leider nicht überblicken.