Unter diesem Titel hat Dr. med. Klaus Günterberg, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin in der Fachzeitschrift „Frauenarzt“ (Heft 2/2018) einen Beitrag veröffentlicht, der auch auf seiner Homepage nachlesbar ist. Er stellt in seinem Beitrag eingangs fest: „Ziel des TI-Projekts ist vor allem die Schaffung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden zentralen deutschen Datei über die Krankheiten eines jeden Bürgers (ePatientenakte, ePA), zugänglich über eine gesicherte vernetzte Verbindung. Ärzte und andere Kritiker dieses Projekts sehen dabei Gefahren für den Datenschutz. Ärzte wollen und müssen die Geheimnisse der sich ihnen anvertrauenden Patienten wahren, sie sprechen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Datenschützer und Informatiker sprechen vom Datenschutz, Juristen vom Schutz fremder Geheimnisse. Dabei ist die Wortwahl unwichtig, immer ist der Schutz des Bürgers, die Wahrung seiner Intim- und Privatsphäre gemeint, immer geht es gegen die unbefugte Weitergabe seiner gesundheitlichen Verfassung, um die Auswirkungen, die eine solche unbefugte Weitergabe auf sein Leben hätte…“ Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht weiterlesen
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Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS)
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem 46. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) einen erneuten Fall unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Beschäftigte des Klinikums hatten wiederholt auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben. Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS) weiterlesen
Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin
Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.11.2016 (Aktenzeichen: 12 Sa 22/16) entschieden.
Der Sachverhalt: Eine Arzthelferin rief die in der Praxis geführte elektronische Akte einer Patientin auf, fotografierte diese am Bildschirm ab und versandte das Foto an eine Familienangehörige. Die Patientenakte enthielt u. a. Informationen zum Namen, Geburtsdatum der Patientin sowie zu den untersuchten Körperbereichen. Nachdem die PraxisinhaberInnen von der Weitergabe der Daten erfuhren, stellten sie die Arzthelferin zur Rede. Diese gestand ihre Verfehlung. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Die Arzthelferin erhob Kündigungsschutzklage. Sie führte an, dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung habe genügt. Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin weiterlesen
Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 28.03.2018 (Aktenzeichen: 3 O 29/17) den Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop wegen eines Datenschutzverstoßes verboten.
Der Sachverhalt: Eine Apotheke hat über Amazon apothekenpflichtige Medikamente angeboten. Kunden, die diese Medikamente bestellen wollten, waren gezwungen, gegenüber Amazon Ihre Bestelldaten anzugeben. Amazon erlangte dadurch als Shop-Betreiber Kenntnis über die bestellten Medikamente. Da die Kunden lediglich den AGB und der Datenschutzerklärung zugestimmt hatten, eine ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung der Medikamentendaten als Gesundheitsdaten aber nicht erteilten, machte die/der InhaberIn einer anderen Apotheke einen Verstoß gegen das Einwilligungserfordernis bei der Erhebung von Gesundheitsdaten nach § 4a Abs. 3 BDSG geltend, zuerst in Form einer Abmahnung, dann der Klage vor dem Gericht.
Das angerufene Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung der Medikamentenbestellung sei erforderlich gewesen, da auch Dritte (Amazon) Kenntnis über Gesundheitsdaten erlangt habe. Landgericht Dessau-Roßlau: Verkauf von Medikamenten über einen Online-Shop aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt weiterlesen
Datenschutzrechtliche Regelungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen – nützliche Informationen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat auf ihrer Homepage nützliche Informationen zur geltenden Rechtslage bereitgestellt, u. a. zu den Themen
- Was dürfen die gesetzlichen Krankenkassen über mich wissen?
- Krankenkassenwechsel – Was darf meine neue Krankenkasse über mich wissen?
- Wie lang darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?
- Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken
- Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
- Datenerhebung ohne gesetzliche Grundlage – von Krankenhausentlassungsberichten über Selbstauskunftsbögen
Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Informationspflichten von ÄrztInnen gegenüber ihren PatientInnen
Zu diesem Thema hat sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geäußert. Und zwar mit dem Beitrag „Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft – das müssen selbständige Heilberufler beachten“. Eine auch für PatientInnen wichtige Information und Stellungnahme.
Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: „Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…“ epicenter.works stellt dazu fest: „Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.“
Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden
Die neue österreichische Bundesregierung bringt mit hoher Schlagzahl Gesetze auf den Weg, die massive Verletzungen der Grundrechte darstellen. Der neueste Vorstoß geht sogar so weit, dass Gesundheitsdaten aus Datenbanken öffentlicher Stellen ohne ausreichenden Schutz an Forschungsinstitutionen weitergegeben werden können. Dies sieht der Entwurf des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung vor.
Die österreichische Grundrechts-NGO epicenter.works kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass mit dem Gesetz Datenschutzstandards unterschritten werden, um forschungstreibenden Unternehmen den Zugriff auf persönliche Daten zu erleichtern. Österreich: Sensible personenbezogene Gesundheitsdaten sollen an die Forschung verscherbelt werden weiterlesen
Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Das Handelsblatt hat am 06.02.2018 auf seiner Homepage den zum 05.02.2018, 11:30 Uhr bestehende Verhandlungsstand zu einem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD veröffentlicht. Im Abschnitt „e-Health/Gesundheitswirtschaft“ (S.93 f.) ist zu lesen:
„Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung desGesundheitswesens in den nächsten Jahren.
Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegerische Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie neue technischen Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen. Die Pläne der GroKo zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen