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Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Missbrauch mit der Gesundheitskarte – Datendiebstahl leicht gemacht

Unter diesem Titel hat das ZDF-Magazin frontal21 am 23.05.2017 einen sehenswerten Beitrag (8 Min.)gesendet. Darin kommen prominente KritikerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zu Wort, darunter

  • Christoph Kranich, Verbraucherzentrale Hamburg;
  • Dr. Silke Lüder, Allgemeinmedizinerin, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! und
  • André Zilch, IT-Sicherheitsexperte.

Im Beitrag schildern zudem zwei Redakteurinnen des ZDF-Magazin frontal21, wie sie – allein durch einen Anruf bei der Techniker Krankenkasse und ohne weitere Prüfung der telefonisch vorgetragenen Sachverhalte – per Brief von der TK eine eGk auf den Namen der jeweils anderen Person erhielten.

Der Beitrag ist noch bis 23.05.2018 im Internet verfügbar.

Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten

In ihrem Tätigkeitsbericht für 2016 (Abschnitt 1.4) hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisiert, dass durch Kostendruck und damit verbundenes Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern Gefahren für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten entstehen. Aus dem Bericht geht hervor, dass einige Berliner Kliniken Patientenakten von Tochtergesellschaften oder externen Dienstleistern digitalisieren und archivieren lassen. Diese Praxis erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig. Sie stellt fest:

„Bedingt durch den steigenden wirtschaftlichen Kostendruck haben einige Kliniken Tochtergesellschaften gegründet, um bestimmte im Krankenhaus anfallende Dienstleistungen auszulagern… Mittlerweile gibt es Bestrebungen, weitere Tätigkeiten, die den inneren Bereich des Krankenhauses betreffen und bei denen unmittelbar medizinische Daten verarbeitet werden, wie die Archivierung und Digitalisierung von Patientenakten, ebenfalls an Dritte auszulagern. Bei dieser Tätigkeit ist es unumgänglich, anvertraute Patientendaten zur Kenntnis zu nehmen… Soweit Archivdienstleistungen durch das Krankenhaus selbst geleistet werden, unterliegen die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Gehilfen des ärztlichen Personals der beruflichen Schweigepflicht. Durch die Auslagerung dieser Aufgabe an einen Dienstleister, bei dem die Beschäftigten nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, würden schweigepflichtige Daten unzulässig und strafbewehrt offenbart. Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen

EU-Digitalkommissar greift den Datenschutz an

Auf der sogenannten Isny-Runde, zu der seit vielen Jahren der Ludwigsburger Saatgutunternehmer Helmut Aurenz namhafte Manager und Politiker einlädt, rief EU-Digitalkommisar Oettinger den Deutschen zu „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz“ (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.managertreffen-in-isny-datenschutz-als-wettbewerbsnachteil.50a32619-2769-496a-b206-0e1af626091f.html).

Wir meinen, der Datenschutz ist ein Vorteil des Standorts Deutschland und stimmen Datenschützer Thilo Weichert zu, dass er „von der Politik nicht umgesetzt“ wird (http://www.deutschlandfunk.de/kongress-kiel-datenschutz-wird-von-der-politik-nicht.697.de.html?dram:article_id=295675).
Wie soll man also Aussagen der „Digital-Politiker“ Oettinger und Dobrindt bei der Isny-Runde interpretieren? Es scheint, als ob solche Forderungen allein wirtschaftliche Gründe berücksichtigen – nicht aber das legitime Interesse der Bürger, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt zu sehen.

Wir sehen das insbesondere im Hinblick auf unsere hochsensiblen Patientendaten als kritisch an, die derzeit verstärkt im Fokus der Datengoldgräber sind. Es sei in diesem Zusammenhang an die Vernetzung von Versichertendaten mit Körpertrackern erinnert, für die Medizin-Informatikerin Britta Böckmann am 12.11.2014 bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda plädierte (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Mit-Koerpertrackern-vernetzen-2454873.html). Eine weiteres Beispiel ist ein Versicherungstarif, der die Benutzung von Schrittzählern belohnt, wie er von der Generali erwogen wurde, wobei die generierten Daten kontinuierlich an die Versicherung übermittelt werden müssen (http://www.netzwelt.de/news/150032-datensammlung-generali-plant-offenbar-tarif-schrittzaehler.html).

Die so gewonnenen und verdichteten persönlichen Daten können in der Tat wirtschaftlich gewinnbringend eingesetzt werden, für den Patienten selber fällt statt eines Nutzens eher ein Schaden ab, wenn er entweder teurer oder gar nicht mehr versichert wird oder wenn er aufgrund seiner Gesundheitsbewertung einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung nicht bekommt (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-digital-debatte/sensible-gesundheitsdaten-die-vermessung-des-koerpers-13047158-p2.html). Die möglichen Folgen reichen von teuren Versicherungstarifen für Nichtnutzer der Körpertracker bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz, wenn medizinische Daten in die falschen Hände geraten.

Wir meinen: Diese Daten müssen besser geschützt werden und nicht schlechter. Der beste Datenschutz ist Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung.