Schlagwort-Archive: Beschäftigtendatenschutz

2.500 € Schadensersatz wegen unerlaubter Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in einer Stellenausschreibung

Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 20.06.2024 (Aktenzeichen: 14 K 870/22) entschieden.

Was ging dem voraus?

Eine Stadtverwaltung in Baden-Württemberg machte eine Stellenausschreibung, in der u. a. folgende Passagen enthalten waren: „Aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens zur Untersuchung der Dienstfähigkeit des bisherigen Amtsinhabers hat der Gemeinderat der Stadt P. der Einleitung eines Verfahrens zur Versetzung in den Ruhestand wegen festgestellter Dienstunfähigkeit sowie der Wiederbesetzung der Amtsleiterstelle zugestimmt. Deshalb suchen wir eine/n neue/n Leiter/in des
Hauptamts
… Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 13 ausgewiesen. Eine Einweisung in die Planstelle bzw. Beförderung kann erst nach Abschluss des Verfahrens zur Versetzung des bisherigen Amtsinhabers in den Ruhestand erfolgen…“
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Bundesarbeitsgericht: Unternehmen kann von Beschäftigten keine vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligung vor Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) verlangen

Mit dieser Entscheidung vom 15.12.2022 (Aktenzeichen: 2 AZR 162/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) letztinstanzlich der Kündigungsschutzklage einer betroffenen Beschäftigten gegen eine krankheitsbedingte Kündigung stattgegeben und diese für unwirksam erklärt.

Die Klägerin war langzeitkrank. Ihr wurde vom Unternehmen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) angeboten, verbunden mit der Aufforderung, eine vom Unternehmen vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligungserkärung unverändert zu unterzeichnen. Die Beschäftigte unterzeichnete diese nicht, sondern stellte Rückfragen und wählte eigene Formulierungen. In einem weiteren Gespräch wurde die Beschäftigte vom Unternehmen darauf hingewiesen, dass ohne ihre Unterschrift unter die vorformulierte Erklärung ein bEM-Verfahren nicht durchgeführt werden könne. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung sprach das Unternehmen dann eine ordentliche krankheitsbedingten Kündigung aus. Dagegen wandte sich die Beschäftigte mit einer Kündigungsschutzklage. Letztinstanzlich stellte das BAG in seinem Urteil in Randnummer 16 fest: Die Beklagte durfte die Einleitung des bEM-Verfahrens nicht davon abhängig machen, dass die Klägerin die von der Beklagten vorformulierte Datenschutzerklärung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen sowie Gesundheitsdaten unterzeichnet.“

 

Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Der Bundes- und mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben zu diesem Thema in den letzten Tagen Informationen veröffentlicht, die Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen kennen sollten:

Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht: Corona-Pandemie: Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz weiterlesen

Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen. Meine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf hat das federführende Ministerium aber verzichtet. Folge ist ein unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten. Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden“, sagte der BfDI. Bundesdatenschutzbeauftragter stellt fest: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher weiterlesen

Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

Diese Frage wird derzeit in vielen Betrieben und Verwaltungen kontrovers diskutiert. Der Anlass: Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder hat am 22.09.2021 beschlossen hat, dass Nicht-Geimpfte bei einer Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Entschädigungen nach § 56 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zunächst vom jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Beschäftigungs-Behörde auszuzahlen. Sie werden dann auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erstattet.

Aus guten Gründen ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Informationen über die medizinischen Ursachen von Arbeitsunfähigkeit zu erfragen und zu verarbeiten.

Ist das bei der Verabeitung des Impfstatus auch so?

Einige Datenschutz-Aufsichtbehörden haben sich zu dieser Frage positioniert: Corona-Pandemie: Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? weiterlesen

Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Beschäftigtendatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) – was ist das?

Ein Blick in § 167 Abs. 2 SGB IX gibt Antworten:

  • Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig“, besteht für diese Beschäftigten der Anspruch auf die Klärung der Frage, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)“.
  • Zu diesem Zweck „klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung“, d.h. Betriebsrat oder Personalrat, „bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung“, welche betrieblichen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen.
  • Alles das nur „mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person… Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen… Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.“
  • Weiter ist geregelt, dass erstens „soweit erforderlich… der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen“ wird und zweitens, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht“ kommen, der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt“ hinzuzieht.
  • Betriebs- bzw. Personalräte, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, „wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt“.

Insgesamt ein umfangreiches Regelwerk, das dazu beitragen soll, betriebliche Ursachen für die Entwicklung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zu erkennen und zu minimieren und Beschäftigte vor krankheitsbedingter Kündigung zu schützen. Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Beschäftigtendatenschutz beim betrieblichen Eingliederungsmanagement weiterlesen

„Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“

sagt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Impfen kein Ersatz für Arbeitsschutz

„Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go. Bei allem gemeinsamen Werben für eine höhere Impfquote muss auch klar sein: Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren. „Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go“ weiterlesen

Arbeitsgericht Dresden: Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an vd. Behörden führt zu Schadensersatzanspruch

Der Kläger vor dem Arbeitsgericht Dresden war im Jahr 2019 häufig erkrankt. Die Prokuristin der verklagten Firma schrieb eine E-Mail an die Ausländerbehörde und teilte u.a. mit, ihr liege keine aktuelle Anschrift des Beschäftigten vor. Dieser sei arbeitsunfähig erkrankt. Eine Kopie der E-Mail übersandte die Firma auch an die Bundesagentur für Arbeit, um sich dort für ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger zu rechtfertigen. Nach Bekanntwerden dieser Vorgehensweise schaltete der Kläger den Sächsischen Datenschutzbeauftragten ein. Die Behörde stufte das Vorgehen des Arbeitgebers als rechtswidrig ein, da unerlaubt Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben worden seien. Daraufhin begehrte der ehemalige Arbeitnehmer u.a. Schadensersatz wegen der DSGVO-Verletzung.

Das Arbeitsgericht Dresden stellte fest, dass die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Ausländerbehörde rechtswidrig war: Arbeitsgericht Dresden: Unerlaubte Weitergabe von Gesundheitsdaten durch ein Unternehmen an vd. Behörden führt zu Schadensersatzanspruch weiterlesen

Corona, der Schweinebaron Clemens Tönnies und der Datenschutz

Die Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist aktuell der größte Hotspot der Corona-Pandemie in Deutschland. Rund 5.800 Tests wurden bisher gemacht, 3127 Befunde liegen bereits vor, davon sind 2.098 negativ und 1.029 positiv. Gegenüber den anfänglichen Zahlen, da wurden die Tests vor allem in der Zerlegung gemacht, ist das Verhältnis von negativen und positiven Befunden deutlich besser geworden. In der Zerlegung war waren vier von fünf Tests positiv, jetzt liegt die Quote bei jeden drittem Befund.“ Das meldet der Landkreis Gütersloh am 20.06.2020. 

Von den 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Tönnies sind rund 50 Prozent bei Werkvertragspartnern angestellt“so das Unternehmen des Corona-Schweinebarons Clemens Tönnies in einer beschönigenden Selbstdarstellung.

Die Süddeutsche Zeitung vom 20.06.2020 informiert, dass der Landkreis Gütersloh große Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Adressen der betroffenen Beschäftigten hatte. Nachdem am 19.06.2020 immer noch 30 Prozent der Adressen der betroffenen Beschäftigten gefehlt hätten, hätten sich der Kreis Gütersloh und der Arbeitsschutz in der Nacht zum Samstag Zugriff auf die Personalakten der Firma Tönnies verschafft. Die Zeitung zitiert Clemens Tönnies, Miteigentümer der Unternehmensgruppe Tönnies Holding mit dem Satz Wir haben datenschutzrechtliche Probleme. Corona, der Schweinebaron Clemens Tönnies und der Datenschutz weiterlesen

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln

Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:

Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt,  für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln weiterlesen