Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden!
Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest. Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Ein Mitglied der DAK-Gesundheit stellte unmittelbar nach dem Urteil ein Auskunftsbegehren an seine Krankenkasse. Darin erklärte er u. a.: „… gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich um Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten. Bitte stellen Sie mir auch eine Kopie der über mich gespeicherten Daten zur Verfügung, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen. Insbesondere möchte ich vollständige Informationen über meine Stammdaten und Beitragsdaten sowie Leistungsdaten (Behandlungen, Verordnungen, Apothekenleistungen, Ärztliche Leistungen usw.). Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse weiterlesen