Schlagwort-Archive: Auskunftsanspruch

Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse

Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden!

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest. Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Ein Mitglied der DAK-Gesundheit stellte unmittelbar nach dem Urteil ein Auskunftsbegehren an seine Krankenkasse. Darin erklärte er u. a.: „… gemäß Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich um Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten. Bitte stellen Sie mir auch eine Kopie der über mich gespeicherten Daten zur Verfügung, wie in Art. 15 Abs. 3 DSGVO vorgesehen. Insbesondere möchte ich vollständige Informationen über meine Stammdaten und Beitragsdaten sowie Leistungsdaten (Behandlungen, Verordnungen, Apothekenleistungen, Ärztliche Leistungen usw.). Interessant für alle Versicherten: Ein Auskunftsbegehren eines Versicherten über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Antwort seiner Krankenkasse weiterlesen

Europ. Gerichtshof: Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden

Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 12.01.2023 (Aktenzeichen: C-154/21) fest.

Diese Entscheidung gilt auch für Auskunftsbegehren von Versicherten gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse. Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellt für solche Auskunftsbegehren einen leicht zu bedienenden Anfragegenerator zur Verfügung, der bereits mehr als 1.400 mal genutzt wurde.
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Umfang der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO – ein Problem auch bei vielen Krankenkassen

Art. 15 der Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält grundlegende Regelung zum Auskunftsrecht betroffener Personen bei Stellen, die Daten von ihnen verarbeiten und speichern.

Ihre Krankenkasse hat mehr kritische Daten über Sie, als jede andere Institution: Krankheiten, Behandlungen, Einkommen, Arbeitsplätze, Anschriften. Sie können Ihre Krankenkasse fragen, welche Daten sie über Sie gespeichert hat. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen kostenlos zu beantworten.

Ein Anfrage-Generator, der vom Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bereitgestellt wird, hilft dabei, solch eine Anfrage zu erstellen. Mehr als 1.300 Versicherte haben dieses Angebot bisher genutzt und Auskünfte beantragt. Nach Rückmeldungen, die beim Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. eingingen, sind die Auskünfte in einer nennenswerten Zahl von Fällen unzureichend.

In seinem 17. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu dieser Problematik im Abschnitt 5.5.2 (ab S. 42) zu diesem Problem Stellung genommen: Umfang der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO – ein Problem auch bei vielen Krankenkassen weiterlesen

Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung…

…ist eines der Themen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 anspricht. Im Abschnitt 9.1. (Seite 52 – 53) erklärt er darin u.a.:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich… Der Auskunftsanspruch in der Heilbehandlung… weiterlesen

ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz

Für Menschen, die sich schnell über Auskunftsrechte von Patient*innen in Arztpraxen und Krankenhäusern informieren möchten, hat der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz ein informatives Comic veröffentlicht: ARTICLE-15-MAN und die (Auskunfts-)Rechte der Patient*innen – ein informatives Comic von Landesdatenschutz Rheinland-Pfalz weiterlesen

Landgericht Köln: DSGVO-Auskunftsanspruch gegenüber Krankenversicherung umfasst auch Gesprächsvermerke und Telefonnotizen

Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg in einem Beitrag auf ihrer Internetseite hin.

Die Kläger machten bei ihrer (privaten) Krankenversicherung einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend. Dieser wurde von der Versicherung unter Hinweis auf den Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft abgelehnt.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 11.11.2020 (Aktenzeichen: 23 O 172/19) ist bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen

Eine Patientin, Klägerin in diesem Verfahren, vermutete Behandlungsfehler. Sie machte Auskunftsansprüche gegenüber dem Krankenhaus geltend, in dem dir Behandlung stattfand und forderte dieses auf, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Mit Urteil vom 29.05.2020 (Aktenzeichen: 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden diesen Anspruch bestätigt und entschieden: Urteil des Landgerichts Dresden: Krankenhaus muss Patientin auf Antrag kostenlos Behandlungsdokumentation zur Verfügung stellen weiterlesen