Eine gemeinsame Stellungnahme von Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk, dieDatenschützer Rhein-Main, Gen-ethisches Netzwerk, Labournet, Patientenrechte und Datenschutz e.V. und WISPA Westfälische Initiative zum Schutz von Patientendaten:
Mit einer Gesetzes-Flut versuchte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Eiltempo die zentrale Digitalisierung des Gesundheitswesens zu erzwingen. Herzstück davon ist die elektronische Patientenakte ePA, welche die Krankenkassen ihren Mitgliedern seit dem 01.01.2021 anbieten müssen[1].
Die Patientensicherheit (bzw. die Sicherheit der Gesundheits- und Behandlungsdaten) sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei der ePA allerdings nicht gewährleistet [2]. Und die Akzeptanz bei den Versicherten liegt nach fast einem Jahr noch immer im Promille-Bereich. So meldete das ARD-Magazins plusminus [3] am 18.08.2021 (unwidersprochen von Gematik und Krankenkassen): „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Das sind weniger als 0,5 % der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in der BRD.
Auch das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten gemäß Spahns Fristsetzung bereits in Betrieb sein. Sie erwiesen sich jedoch als fehleranfällig, so dass ihre Einführung verschoben wurde.
Vor wenigen Tagen haben die Spitzenverbände von Ärzt*innen, Apotheker*innen und Krankenhäusern in einer gemeinsamen Stellungnahme [4] “erhebliche Zweifel” geäußert, ob die Schnelligkeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sachgerecht ist. Am Beispiel der Einführung des eRezepts stellen sie fest: “Fehlerhaft übermittelte eRezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar.” Auch IT-Expert*innen äußerten Bedenken gegen die Strategie von Spahn und Lauterbach [5].
Was Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angeht, hilft ein Blick in den Ampel-Koalitionsvertrag, den Lauterbach mit ausgehandelt hat. Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen steht dort: “Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus.”
Opt-Out bedeutet jedoch gerade das Gegenteil von Freiwilligkeit: Jeder Mensch bekommt ohne eigene Willensentscheidung eine elektronische Patientenakte (ePA) und kann dies lediglich im Nachhinein durch Widerspruch (opt-out) korrigieren.
Sollte dafür das gleiche Verfahren wie bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich [6] gewählt werden, müssten Versicherte dafür einen erheblichen Aufwand betreiben.
Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: “Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.” Damit knüpft der Koalitionsvertrag an ein Gutachten des Sachverständigenrates für Gesundheit (SVR) an, das forderte, alle Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung freizugeben, ohne sie vorher zu fragen [7].
Die Digitalisierung beschleunigt zudem die weiter gehende Orientierung des Gesundheitssystems an wirtschaftlichen Zielen. Bereits die Einführung der Fallpauschalen in der medizinischen Kostenerstattung führte zur Gewinnorientierung im Gesundheitswesen und damit zur Privatisierung der Krankenhäuser, zu Schließungen, sowie zum Pflegenotstand. Nun bedroht der grob fahrlässige Umgang mit den Gesundheitsdaten die Schweigepflicht von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.
Die Digitalisierungspolitik der früheren Bundesgesundheitsminister kann kein Vorbild sein. Weder den Versicherten noch den Ärzt*innen oder Krankenhäusern ist damit gedient, wenn sie ungeprüft und unhinterfragt fortgesetzt wird. Notwendig ist vielmehr Entschleunigung und eine sachliche Bestandsaufnahme von Bedarf, Kosten und Nutzen.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf:
- Beschließen Sie für alle neuen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur eine Testphase von mindestens 12 Monaten. Sie ist mit einer großen Anzahl von freiwillig Teilnehmenden im realen Praxisbetrieb durchzuführen. Die Bewertung der Tests muss durch Ärzte- und Patientenvertreter*innen und Datenschützer*innen erfolgen.
- Stellen Sie die bisherigen Vorschriften und technischen Einrichtungen auf den Prüfstand.
- Freiwilligkeit der elektronische Gesundheitsakte (ePA) statt opt-out.
- Freiwilligkeit der Nutzung der ePA auch für Behandler*innen, ohne Honorarabzüge
- keine Honorarabzüge für an die TI nicht angeschlossene Behandler*innen
- Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten (Datensparsamkeit, Zweckbindung) statt Priorisierung der Datennutzung.
Anmerkungen:
- [1] Laut § 342 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html, eingeführt durch Spahns “Patientendaten-Schutzgesetz”, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf. Kritik daran hier: https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/06/PDSG_Stellungnahme.pdf
- [2] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2021/2021_Musterbescheid-Gesetzliche-Krankenkasse.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- [3] https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/sendung-vom-18-08-2021-elektronische-patientenakte-100.html
- [4] https://www.kbv.de/html/presse_55694.php
- [5] https://www.heise.de/hintergrund/Ueberhastete-Digitalisierung-gefaehrdet-das-Gesundheitssystem-6278428.html?seite=all
- [6] http://ftp.freenet.at/ges/elga-online-optout-info.pdf
- [7] https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021.pdf