Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ.online) meldet am 05.04.2018: „In dieser Woche verschickte das Ministerium einen Verordnungsentwurf an die in der Gematik beteiligten Fachverbände. Der Entwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht die Aufhebung einer anderen Verordnung vor – es geht um die ‚Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte‘. Diese Regelungen hatte das BMG 2005 erlassen… In der neuen Aufhebungsverordnung schreibt das BMG… dass die Tests an der eGK alle abgeschlossen seien und kommt daher zu dem Schluss, dass es die genauen Vorgaben zur Erprobung nicht mehr braucht…“
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OrganspenderIn werden wider Willen?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet am 31.03.2018: „Die Zahl der Organspender geht seit Jahren immer mehr zurück. Um den Trend zu stoppen und umzukehren, sind im Koalitionsvertrag organisatorische Verbesserungen in den Kliniken verabredet worden. Vielen geht das nicht weit genug, sie fordern eine Änderung der Rechtslage. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, plädierte gegenüber der F.A.Z. für einen Systemwechsel, weg vom Spenderausweis, hin zur Widerspruchslösung. Die besagt im Kern, dass die Zustimmung zur Organspende gegeben ist, solange ihr nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führende Gesundheitspolitiker der Koalition unterstützen solch einen, im Koalitionsvertrag nicht verabredeten Systemwechsel…“
Quelle: @Karl_Lauterbach
Karl Lauterbach ist nicht irgendwer. Er wird seit vielen Jahren als „Gesundheitsexperte der SPD“ gehandelt.
Wie vertragen sich solche Forderungen mit den Maßstäben des Grundgesetzes?
Die egK-Kostenuhr dreht sich noch schneller…
…das hat die IKK e.V. – die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene – errechnet und am 04.04.2018 mitgeteilt:
Quelle: @ikk_ev
Hier läuft die eGk-Kostenuhr, jeden Tag 24 Stunden. Die egK-Kostenuhr dreht sich noch schneller… weiterlesen
Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“
Auf Initiative von Zahnärzten und Ärzten aus Bayern ist die Aktion „Rote Karte für die TI“ entstanden. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen. Ziel ist, möglichst einen Stopp des Projektes zu erreichen.
Quelle: Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) Aktion „Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur“ weiterlesen
Österreich: Regierung will Zugriff auf Gesundheitsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken auch ohne Einwillligung der Betroffenen erlauben
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zum geplanten Forschungsorganisationsgesetz (FOG) veröffentlicht hat. Dort wird mitgeteilt: „Zu den öffentlichen Registern, auf die ForscherInnen nun Zugriff bekommen sollen, gehören u.a. die elektronische Gesundheitsakte (ELGA), das Zentrale Melderegister, das Personenstandsregister und viele mehr…“ epicenter.works stellt dazu fest: „Diese Bestimmungen sind nicht mit der DSGVO konform und stellen Verletzungen des Grundrechts auf Datenschutz und des Rechts auf Achtung der Privatsphäre dar.“
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was müssen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz tun?
Zu diesem Thema haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zu Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis veröffentlicht.
In Abschnitt II werden Hinweise im „Verhältnis zum Patienten“ gegeben, gegliedert in die Punkte
- Einholung von Einwilligungserklärungen;
- Informationspflichten von ÄrztInnen;
- Auskunftsrechte von PatientInnen;
- Recht auf Löschung.
Eine auch für Patienten nützliche Information.
Die Regelungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf die der Text Bezug nimmt, sind hier im Wortlaut nachlesbar.
Freie Ärzteschaft fordert von der neuen Bundesregierung: Elektronische Gesundheitskarte einstellen, dezentrale freiwillige IT-Lösungen ermöglichen
Die Freie Ärzteschaft e. V. fordert die neue Bundesregierung auf, das Pleitenprojekt „Elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) sofort einzustellen und dezentrale, freiwillige IT-Lösungen zu ermöglichen, die Ärzte und Patienten für medizinisch sinnvoll halten. „15 Jahre Planung, Kosten von mehreren Milliarden Euro und keine Verbesserungen für Patienten und Ärzte in Sicht“, so beschrieb FÄ-Vize Dr. Silke Lüder die Bilanz des Projekts. „Die Bürger zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung für gute Medizin und nicht für die Rendite von IT-Firmen und den Überwachungsdrang von Politik und Krankenkassen.“ Freie Ärzteschaft fordert von der neuen Bundesregierung: Elektronische Gesundheitskarte einstellen, dezentrale freiwillige IT-Lösungen ermöglichen weiterlesen
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.
Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.
Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.
Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.
Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) – eine Baustelle der gematik mit nach wie vor großen strukturellen und technischen Mängeln
Das Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) soll die erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) werden, die nicht nur Geld kostet, sondern den Krankenkassen auch Kosten ersparen soll.
IKK-Kostenuhr, Stand 13.03.2018, 18:20:15 Uhr
Quelle: Homepage des IKK e. V.
Lt. Mitteilungen der gematik sind inzwischen ca. 4.000 (Zahn-)ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen per Konnektor an die telematische Infrastruktur angeschlossen worden. Sie können dadurch per VSDM online die Gültigkeit der eGk von vorsprechenden Versicherten prüfen.
Die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Nürnberg war 2015/2016 von der gematik mit der Evaluation eines Tests des VSDM in 500 Praxen von (Zahn-)ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen beauftragt worden. Seit wenigen Tagen liegt der Evaluationsbericht der FAU vor. Mit wenig beeindruckenden Ergebnissen: Versichertenstammdatenmanagenement (VSDM) – eine Baustelle der gematik mit nach wie vor großen strukturellen und technischen Mängeln weiterlesen
Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten?
„…auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ erklärte Dorothee Bär, designierte Staatsministerin für Digitales im 4. Kabinett Merkel, am 05.03.2018 in einem Interview mit BILD. Und weiter: „Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“
Was Frau Bär hier – unisono mit Jens Spahn “Datenschutz ist was für Gesunde” (CDU), designierter Nachfolger des amtierenden Gesundheitsministers Hermann Gröhe fordert – ist ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die richtige Antwort darauf gab Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein: „Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft. Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten? weiterlesen