Ein Versicherter, der gegenüber der TK Widerspruch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) eingelegt hat, erhielt von seiner Krankenkasse ein Schreiben, in dem der Satz steht: „Wenn Ihre ePA gelöscht wurde, können Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer keine Daten mehr austauschen.“
Diese Feststellung kann verunsichernd wirken und tut dies auch. Aber sie ist falsch!
Techniker Krankenkasse (TK) versendet einschüchternde Schreiben an Versicherte – ein weiteres Beispiel weiterlesen