Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:
„Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zur Corona Tracing App: Offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln weiterlesen →
… hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer Stellungnahme vom 17.10.2019 – gestützt auf von der Bundesregierung veröffentlichte Zahlen – als Begründung dafür angegeben, dass er die beabsichtigte Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 01.01.2021 ablehnt. In der Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein “Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) – Bundestags-Drucksache 19/13959 – wird dazu erklärt:
“Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) zum 1.1.2021 kategorisch ab. Der Stand der telematischen Infrastruktur in Deutschland ließ bereits erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Einführung der eAU zu dem ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitpunkt (1.1.2023) überhaupt funktionieren würde. Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil, welches jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen NICHT an dem Telematik-Verfahren teil… weiterlesen →
Patientenrechte und Datenschutz e.V.