„2019 machte der Minister den Ex-Pharma-Manager Markus Leyck Dieken zum Chef-Digitalisierer im Gesundheitswesen. Zuvor hatte er ihm eine Wohnung abgekauft… Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im vergangenen Jahr einen früheren Pharma-Manager und Lobbyisten zum Chef-Digitalisierer im Gesundheitswesen ernannt, mit dem ihn eine langjährige persönliche Bekanntschaft sowie ein gemeinsames Immobiliengeschäft verbindet. Beides war bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt.“Das meldet der Berliner Tagesspiegel am 22.12.2020.
Passend zur Jahreszeit wurde jetzt ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14.07.2020 (Aktenzeichen: S 30 KR 1024/20 ER) bekannt, in dem einem Versicherten verboten wurde, auf dem Foto für die eGk eine Weihnachtsmannmütze zu tragen. In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte eine Weihnachtsmannmütze tragen darf. Die Krankenkasse lehnte dies ab. Auch das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Keine elektronische Gesundheitskarte (eGk) für den Weihnachtsmann – aber für das Krümelmonster! weiterlesen →
Was man als medizinischer und juristischer Laie nach dem Namen des Entwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) nicht vermutet, soll mit dem neuesten Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn (CDU) vorbereitet werdenb: Die Einbindung weiterer Kategorien von Leistungserbringer*innen in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA):
„Mit Heil-und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur angebunden.“ (Gesetzentwurf S. 3)
„Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt bzw. ergänzende Regelungen getroffen. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Nutzbarkeit dieser elektronischen Verordnungen werden weitere Leistungserbringergruppen sukzessive zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.“(Gesetzentwurf S. 4)
Ursprünglich von Business Crime Controlals Präsenz-Veranstaltung gedacht, unter Corona-Bedingungen jetzt als digitale Veranstaltung. Drei Vorträge mit Diskussion:
„Pillendreh am Rande der Legalität, das Pharmageschäft mit manipulierter Wissenschaft und Laienwerbung“ mit Jörg Schaaber, Geschäftsführer der BUKO-Pharmakampagne, Bielefeld, Chefredakteur des „PHARMA-BRIEFS“ und von „Gute Pillen – Schlechte Pillen“
„Weiße Kittel, dunkle Geschäfte – Im Kampf gegen die Gesundheitsmafia“ mit Dina Michels, Chefermittlerin bei der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover KKH
„Profite first – Im Angesicht von Corona zeigt Bayer schlicht Marktversagen“ mit Marius Stelzmann, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V., Düsseldorf
In einer Stellungnahme vom 09.11.2020 von Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), zum Entwurf des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundestags-Drucksache 19/23944 vom 03.11.2020) werden eingangs zwei Punkte kritisiert: Die Eile, mit der der Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden soll und die ungenügende Beachtung des Schutzes von Gesundheitsdaten:
„Am 14. Oktober 2020 legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abends einen ersten Entwurf der Formulierungshilfe für ein Drittes Pandemieschutzgesetz zur Ressortbeteiligung vor mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 16. Oktober 2020. Eine veränderte und teilweise ergänzte Version wurde am 23. Oktober 2020 morgens mit Frist zur Stellungnahme bis zum gleichen Tag, 18.00 Uhr übersandt. Diese extrem kurzen Fristen erschweren eine sachgerechte Bearbeitung erheblich und erscheinen zu einem Zeitpunkt, zu dem die Pandemie-Lage seit mehr als sieben Monaten besteht, nicht angemessen…“
„Erneut werden mit dem Gesetz verschiedene Meldepflichten oder Übermittlungen personenbezogener Daten eingeführt oder erweitert, ohne zu berücksichtigen, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, also besonders geschützten personenbezogenen Daten, einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und daher sorgfältig zu begründen und zu rechtfertigen ist und besondere flankierende Maßnahmen zum Schutz der sensiblen Daten vorzusehen sind.“
Das teilt MEDI GENO Deutschland, eine Vereinigung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen am 02.11.2020 mit. „Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“
Der bei heise.de tätige Journalist Detlef Borchers, der seit vielen Jahren auch über die Entwicklungen der Telematik-Infrastruktur berichtet, meldet am 21.10.2020 auf seinem Twitter-Account: „Nigelnagelneuer elektronischer Heilberufsausweis der Bundesdruckerei kommt mit Zertifikat für sichere E-Mail, das am 15.10.2019 abgelaufen ist. Ist damit S/MIME-untauglich und soll erst mit KIM aktualisiert werden. #Gematik#Wahnsinnmitmethode“
Auf Nachfrage eines ehemaligen gematik-Mitarbeiters „Das klingt eher nach Fehler, denn nach Absicht. Haben Sie dazu eventuell eine offizielle Antwort der Bundesdruckerei? Oder der gematik?“teilt Borchers mit: „Bislang nur die Nachricht vom D-Trust Support, dass man sich an den Dienstleister des PVS wenden soll. Zwei Ärzte, die mit Thunderbird mailen wollen, haben sich an Heise gewandt.“Eine neue Panne in der Telematik-Infrastruktur der gematik? weiterlesen →
Auf dieses Problem macht ein Beitrag in der Medical Tribune vom 12.10.2020 aufmerksam. Im Kern geht es danach um folgendes: „Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten, sagte Ende August der Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände) Sören Friedrich der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Auf Nachfrage von Medical Tribune erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Apotheker Verbandes DAV, dass sich der DAV als Gesellschafter der gematik für eine eRezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Damit werde die Verarbeitung von Rezeptinformationen auf der Basis derzeitiger bzw. noch zu erlassener Rechtsvorschriften auf den zentralen Servern der TI möglich. Die technische Basis für eine Auswertung jeglicher Art bestehe – im Rahmen der Spezifikation der gematik – bereits jetzt.“Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten weiterlesen →