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Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt

Angeregt durch eine regionale Gruppe von Kritiker*innen der mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) verbundenen Telematik-Infrastruktur hat das Haus am Dom, das Tagungszentrum des Bistums Limburg in Frankfurt, den Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e . V., Jan Kuhlmann, zu einem Vortrag mit Diskussion zum Thema Elektronische Gesundheitsakten eingeladen.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 20.06.2018 um 20:00 Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311Frankfurt (Nähe Haltestelle Römer/Paulskirche, Straßenbahn-Linien 11 und 12). Informationsveranstaltung zu elektronischen Gesundheitsakten und der Telematik-Infrastruktur am 20. Juni in Frankfurt weiterlesen

Spahn und die elektronische Gesundheitskarte – ein Verwirrspiel und seine Auflösung: (Fast) nichts Neues unter der Sonne!

Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte war Anfang Mai ein Beitrag im Spiegel überschrieben. Andere Medien berichteten ähnlich. Nach Spekulationen unterschiedlichster Art hat ein Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium nun  für eine gewisse Klarheit gesorgt, wohin die Reise mit der eGk nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums gehen soll.

Der für Digitalisierung und Innovation zuständige Abteilungsleiter Dr. Gottfried Ludewig hat am 14.05.2018 in einem Schreiben an die Verbände der ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenkassen etc. Klartext gesprochen:

  • “Das BMG hält am Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) fest. Dies umfasst die flächendeckende Installation der Konnektoren im ambulanten Bereich wie auch die Planungen zum Anschluss des stationären Bereichs und der Apotheken einschließlich der erforderlichen E-Health-Kartenterminals für die Leistungserbringer.”
  • “Weiterhin plant das BMG für die Zukunft auch den Anschluss des Pflegebereichs.”

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Konnektoren für die Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen – eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Artikel 35 DSGVO

Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut aus der Region Rhein-Main hat sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten und an den Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Hessen gewandt, um ihnen seine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Artikel 35 Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Stellungnahme vorzulegen.

In seinem Schreiben, das er der Redaktion dieser Homepage in anonymisierter Form zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, schreibt er zu Beginn: „…im Hinblick auf die nach dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) einzuführende Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen (TI) und die damit verbundene Pflicht für psychotherapeutische Praxen/Arztpraxen zur Anbindung an die TI über Konnektor und andere Dinge habe ich eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO durchgeführt…Eine Datenschutz-Folgeabschätzung ist in einer psychotherapeutischen Praxis durchzuführen, wenn ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht, das u.a. zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte. Nach einem Kriterienkatalog soll das der Fall sein, wenn die Verarbeitung insbesondere

  • zu einer Diskriminierung
  • zu einem finanziellen Verlust
  • zu einer Rufschädigung
  • zu einem Verlust der Vertraulichkeit des Patientengeheimnisses (Gefahr des Bruchs der Schweigepflicht)
  • zur Hinderung der Kontrolle über die eigenen Daten oder
  • zur Erstellung von Profilen durch Analysen und Prognosen führen könnte
  • wenn personenbezogene Daten betroffen sind (Gesundheitsdaten oder Daten über das Sexualleben)
  • wenn die Verarbeitung einer großen Menge von Patientendaten erfolgt und eine große Anzahl von Patienten betrifft.

Dies ist der Fall…“ Konnektoren für die Telematik Infrastruktur im Gesundheitswesen – eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Artikel 35 DSGVO weiterlesen

Hat das BSI bei der Zertifizierung von eGk-Konnektoren für die Arztpraxen bzw. von smarten Stromzählern unterschiedliche Maßstäbe? Und wenn Ja – warum?

Unter der Überschrift “Digitalisierung stockt – Intelligente Stromzähler kommen später” meldet heise.de am 05.04.2018: “… noch hat keiner der Zugänge, die die Daten übertragen sollen, die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Neun Hersteller haben ihre Geräte eingereicht, teils schon vor Jahren. Das BSI schweigt, woran die Verzögerung liegt… Erst wenn das BSI Geräte von drei voneinander unabhängigen Herstellern zertifiziert hat, kann die Auslieferung beginnen…”

Natürlich ist die Sicherstellung des Datenschutzes und die technische Sicherheit der Geräte bei Einbau und Nutzung von intelligenten Strom-, Wasser- oder Heizungs-Verbrauchzählern ein wichtiges Thema. Und Gleichbehandlung von Wirtschaftsunternehmen mit konkurrierenden Produkten auch.

Warum aber werden diese Maßstäbe nicht auch bei den Konnektoren für die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angelegt? Hat das BSI bei der Zertifizierung von eGk-Konnektoren für die Arztpraxen bzw. von smarten Stromzählern unterschiedliche Maßstäbe? Und wenn Ja – warum? weiterlesen

Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk?

Quelle: Ärzteblatt.de

Ärzteblatt.de meldet am 09.05.2018: “Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich offen für das Aus der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt. ‘Wir haben jetzt ein zehn-, elfjähriges Experiment mit der Gesundheitskarte gemacht’, sagte Merkel heute auf einer Konferenz mit CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin. Sie habe Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) nun ‘freie Hand’ für andere Lösungen gegeben. Sie habe Spahn gesagt, wenn er der Meinung sei, die elektronische Gesundheitskarte sei ‘nicht zukunftsfähig’, das ‘muss einen ganz neuen Ansatz haben nach zehn Jahren, dann haben Sie freie Hand’. Zwar sei bereits etwa eine Milliarde Euro in das Projekt investiert worden, ‘aber eh das nie funktioniert…’, fügte die Kanzlerin hinzu.”

Aber was kommt nach der eGk?

Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk? weiterlesen

Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht

Unter diesem Titel hat Dr. med. Klaus Günterberg, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin in der Fachzeitschrift “Frauenarzt” (Heft 2/2018) einen Beitrag veröffentlicht, der auch auf seiner Homepage nachlesbar ist. Er stellt in seinem Beitrag eingangs fest: “Ziel des TI-Projekts ist vor allem die Schaffung einer sektoren- und einrichtungsübergreifenden zentralen deutschen Datei über die Krankheiten eines jeden Bürgers (ePatientenakte, ePA), zugänglich über eine gesicherte vernetzte Verbindung. Ärzte und andere Kritiker dieses Projekts sehen dabei Gefahren für den Datenschutz. Ärzte wollen und müssen die Geheimnisse der sich ihnen anvertrauenden Patienten wahren, sie sprechen von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Datenschützer und Informatiker sprechen vom Datenschutz, Juristen vom Schutz fremder Geheimnisse. Dabei ist die Wortwahl unwichtig, immer ist der Schutz des Bürgers, die Wahrung seiner Intim- und Privatsphäre gemeint, immer geht es gegen die unbefugte Weitergabe seiner gesundheitlichen Verfassung, um die Auswirkungen, die eine solche unbefugte Weitergabe auf sein Leben hätte…” Das deutsche TI-Projekt aus ärztlicher Sicht weiterlesen

Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS)

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem 46. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) einen erneuten Fall unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Beschäftigte des Klinikums hatten wiederholt auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben. Klinikum Frankfurt-Höchst: Wiederholte illegale Zugriffe auf Patientenakten im Krankenhausinformationssystem (KIS) weiterlesen

Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!

DOXS eG – eine Genossenschaft aus Ärzten und Psychotherapeuten aus Kassel hat auf ihrer Homepage einen Aufruf unter dem Titel “Keine Daten aus Ärzteschaft und Psychotherapie ans Netz! Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!” veröffentlicht. Sie erklären in ihrem Aufruf, unter dem sie auch Unterschriften anderer HeilberuflerInnen sammeln: Wir werden unsere Computer nicht an die Telematik-Infrastrukturanschließen. Unterstützen Sie unseren Protest…”

Auch im Schwalm-Eder-Kreis hat sich eine Initiative mit den gleichen Zielen und Inhalten gebildet. Ihr Aufruf ist hier zu finden.

Eine vergleichbare Initiative von Zahnärzten und Ärzten kommt aus Bayern; die Aktion „Rote Karte für die TI“. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen.

Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin

Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Ver­schwiegen­heits­pflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.11.2016 (Aktenzeichen: 12 Sa 22/16) entschieden.

Der Sachverhalt: Eine Arzthelferin rief die in der Praxis geführte elektronische Akte einer Patientin auf, fotografierte diese am Bildschirm ab und versandte das Foto an eine Familienangehörige. Die Patientenakte enthielt u. a. Informationen zum Namen, Geburtsdatum der Patientin sowie zu den untersuchten Körperbereichen. Nachdem die PraxisinhaberInnen von der Weitergabe der Daten erfuhren, stellten sie die Arzthelferin zur Rede. Diese gestand ihre Verfehlung. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Die Arzthelferin erhob Kündigungsschutzklage. Sie führte an, dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung habe genügt. Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin weiterlesen