Dieser Empfehlung zu folgen, würde u. a. bedeuten, u. a. auf die Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit zu verzichten. Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung würde damit unter die Räder kommen, Orwells Großer Bruder würde umfassend Realität.
Ein solches System gegen illegale Zugriffe wirksam zu sichern dürfte nahezu unmöglich sein. Und für die scheinbar legale Erweiterung staatlicher Zugriffsrechte – insbesondere der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste – bedürfte es jeweils nur einer Entscheidung des Gesetzgebers. Wie schnell das gehen kann, hat die Realität der letzten 12 Monate gezeigt: Fast im Monatstakt hat der Bundesgesetzgeber Überwachungsgesetze neu geschaffen oder verschärft und damit den Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten weitere „legale“ Zugriffsmöglichkeiten auf vorhandene Datenbestände gegeben.
Was dem BdSt als Alternative vorschwebt wird deutlich am Beitrag „ESTLAND ALS DIGITALER VORREITER“ (Schwarzbuch S. 20). Einige Auszüge: „Schon im Jahr 2001 führte Estland das regierungseigene Kommunikationsnetzwerk X-Road ein. Den Grundstein legte die Verbindung zwischen unterschiedlichen Datenbanken vereinzelter Regierungsstellen. Heute bildet die X-Road ein riesiges Netzwerk für alle öffentlichen Datenbanken, an die 1.200 Organisationen mit 2.000 Services angebunden sind... Voraussetzungen für eine derart vernetzte IT-Infrastruktur sind eine hohe Datensicherheit bei gleichzeitiger Einschränkung des Datenschutzes innerhalb des Systems und ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Akteuren…“
Ein solcher zentraler Datenpool wäre der Alptraum! Die Gläsernen BürgerInnen wären Realität. Vertrauen hin oder her…