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Datenschutzrechtlich zweifelhaft! Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beginnt am 1. Januar 2025 in NRW

Den Auftrag, ein solches Verfahren für die psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich versicherten Menschen zu etablieren, hat der Bundestag mit dem am 01.09.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erteilt. Bevor das Verfahren möglicherweise bundesweit eingeführt wird, soll es ab 01.01. 2025 in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden. An dem Testlauf müssen alle Psychotherapeut*innen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erwachsene Patientinnen und Patienten behandeln. Eine entsprechende Richtlinie hat der G-BA bereits am 18.01.2024 beschlossen.

Nicht nur den Psychotherapeut*innen, auch ihren Patient*innen werden vom Gesetzgeber Verpflichtungen aufgegeben, die datenschutzrechtlich zweifelhaft sind. Das geht aus einer Patienteninformation zur Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten hervor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 27.11.2024 veröffentlicht hat: Datenschutzrechtlich zweifelhaft! Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter beginnt am 1. Januar 2025 in NRW weiterlesen

Unterstützen Sie die Petition „Keine Zugangsbeschränkungen zu Psychotherapeuten“ – sagen Sie „Nein!“ zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll auch der freie Zugang von Patient*innen zu psychotherapeutischen Fachkräften erheblich eingeschränkt werden. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 anderen Fachverbänden eine Petition auf den Weg gebracht, um damit die breite Ablehnung dieses Gesetzestextes deutlich zu machen und so die politische Willensbildung zu beeinflussen. In der Petition wird gefordert, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Dieser lautet:

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