Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat am 04.08.2022 völliges Unverständnis zum Verlauf der jüngsten Sitzung der Gesellschafter der gematik zum Tausch der Konnektoren in Krankenhäusern und Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen geäußert. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen zum Konnektorentausch: Bundesgesundheitsministerium entzieht sich der Verantwortung weiterlesen
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Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ wurde am 23.10.2020 veröffentlicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 13.11.2020 haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft füf Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor dem geplanten Gesetz gewarnt. Es sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese „Triage-Software“, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt werden soll, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden. Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“ weiterlesen
Spahn bei sensiblen Daten unwissend
So titelt die Wirtschaftwoche am 21. Februar. Weiter geht es im Artikel mit dem Zitat der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen: „Ob und inwieweit es sich bei den Verfahren um konzeptionell unsichere Verfahren handelt oder ob und inwieweit mangelhafte Anwendung vorhandener Sicherheitsmaßnahmen vorliegt, ist gegenwärtig in der Prüfung.“ Spahn bei sensiblen Daten unwissend weiterlesen
Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium
Jens Ernst, Inhaber der in Happycomputer GmbH in Schwerte (NRW), hatte vor wenigen Wochen für einen seiner Kunden, eine Arztpraxis, bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der Konnektoren schließen. Darüber informierte u. a. der Ärzteverband MEDI Verbund auf seiner Homepage.
Da sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Bundes- und die Landesdatenschutzbeauftragten trotz der Informationen über festgestellte Probleme nicht reagierten und die Gematik in einer Pressemitteilung Ende Mai die Probleme klein redete, hat Jens Ernst am 29.06.2019 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform FragDenStaat.de an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. In der Anfrage schreibt Jens Ernst: Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium weiterlesen
Telematik-Rollout-GAU. Das Bundesgesundheitsministerium mauert
Wir berichteten am 29. April 2019, dass beim Rollout der Konnektoren für die Telematikinfrastruktur die Computersysteme mit sensiblen Patientendaten von vermutlich zahlreichen Arztpraxen ungeschützt mit dem Internet verbunden wurden.
Einen Tag zuvor haben wir eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium geschickt, mit dem wir das Ausmaß der Katastrophe erfahren wollten. U.a. wollten wir folgendes wissen:
- Wieviele Arztpraxen sind aktuell an die Telematikinfrastruktur angeschlossen?
- Wieviele Arztpraxen sind in der Betriebsart „Reihenbetrieb“ (siehe Definition gematik) angeschlossen?
- Wieviele Arztpraxen sind in der Betriebsart „Reihenbetrieb“ werden zusätzlich mit Netztrennung (siehe Definition gematik) betrieben?
- Wieviele Arztpraxen sind in der Betriebsart „Parallelbetrieb“ (siehe Definition gematik) angeschlossen?
- Wieviele Arztpraxen sind in der Betriebsart „Stand-alone-Szenario“ (siehe Definition gematik) angeschlossen?
- Wieviele der Arztpraxen mit „Parallelbetrieb“ verfügen über keine Hardware-Firwall?
- Wieviele der Arztpraxen mit „Parallelbetrieb“ und vorhandener Hardware-Firewall haben diese korrekt konfiguriert?
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Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle – Bundesgesundheitsministerium verweigert detaillierte Auskünfte
Ein Mitglied des Vorstands des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. stellte im Oktober 2018 beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle (15. SGB V-Änderungsgesetz).
Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs soll § 291 Absatz 2a SGB V ergänzt werden um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten, die ab dem 1. Dezember 2019 von den Krankenkassen ausgegeben werden, müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein; Versicherte haben ab dem 1. Dezember 2019 einen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auf die unverzügliche Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte mit einer kontaktlosen Schnittstelle.“ Gesetz zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle – Bundesgesundheitsministerium verweigert detaillierte Auskünfte weiterlesen
Spahn und die elektronische Gesundheitskarte – ein Verwirrspiel und seine Auflösung: (Fast) nichts Neues unter der Sonne!
“Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte„ war Anfang Mai ein Beitrag im Spiegel überschrieben. Andere Medien berichteten ähnlich. Nach Spekulationen unterschiedlichster Art hat ein Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium nun für eine gewisse Klarheit gesorgt, wohin die Reise mit der eGk nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums gehen soll.
Der für Digitalisierung und Innovation zuständige Abteilungsleiter Dr. Gottfried Ludewig hat am 14.05.2018 in einem Schreiben an die Verbände der ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenkassen etc. Klartext gesprochen:
- „Das BMG hält am Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) fest. Dies umfasst die flächendeckende Installation der Konnektoren im ambulanten Bereich wie auch die Planungen zum Anschluss des stationären Bereichs und der Apotheken einschließlich der erforderlichen E-Health-Kartenterminals für die Leistungserbringer.“
- „Weiterhin plant das BMG für die Zukunft auch den Anschluss des Pflegebereichs.“