Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen
Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card! hat am 14.5.2017 zu den Ransomware-Angriffen, die Krankenhäuser in Großbritannien, die Deutsche Bahn AG und weitere deutsche und ausländische Banken, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erleiden mussten, Stellung genommen. Unter der Überschrift „Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen„ stellt sie in ihrem Beitrag fest:
„Sie zeigen die Verletzlichkeit der Medizin. Sie zeigen, dass es bei bei der Kritik an dem Datenschutz nie um dem abstrakten Schutz von Daten geht, sondern um den Schutz von Menschen. Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Kliniken und Arztpraxen ständig zu, auch wenn sie nicht in jedem Fall Teil der medialen Aufmerksamkeit sind. Medizindaten sind auf der ganzen Welt zunehmend ein Geschäftsfeld, in jeder Hinsicht. Trotzdem nimmt der ‚E-Health‘ – Hype täglich zu. Politik, Gesundheitsindustrie und IT- Konzerne warten auf satte Gewinne. Das Großprojekt ‚Elektronische Gesundheitskarte‘ soll das Kernstück für eine zentrale Datenhaltung aller Krankheitsdaten werden. Die Elektronische Patientenakte, so kürzlich Gesundheitsminister Gröhe, sei die ‚Königsanwendung‘. Bei der augenblicklichen Entwicklung kann man sicher sein, die E-Akten werden künftig in der Cloud gespeichert. Gleichzeitig sorgen die politischen Institutionen in Deutschland nicht dafür, dass es einen strukturellen Schutz der Krankheitsdaten tatsächlich gibt. Jeder neue Cyberangriff oder Datenschutzskandal bestätigt uns in unserer Forderung nach einer gesicherten dezentralen modernen Punkt-zu-Punkt Kommunikation in der Medizin unter höchsten Datenschutzstandards. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung erhalten bleiben. Das staatliche Mammutprojekt eGK hat bisher nur Milliarden verschlungen, aber erfüllt u. E. die notwendigen Ansprüche in keiner Weise.“
Der jetzige massive Angriff auf Datennetze in Krankenhäusern, Banken, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungenist nicht der erste seiner Art: Cyberangriffe gefährden das Gesundheitswesen weiterlesen
Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!
Das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN), ein Zusammenschluss von 25 zivilgesellschaftlichen und bürgerrechtlichen Organisationen, hat in einer Stellungnahme vom 25.04.2017 auf ein Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, mit dem in größter Eile noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitert werden sollen. Der Entwurfs des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ soll aller Voraussicht nach schon im Mai durch den Bundestag beschlossen werden.
Das GeN stellt fest: „Sicherheitspolitiker_innen drängen derzeit darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesreform zu verabschieden, die die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse drastisch erweitern soll. Den Strafverfolgungsbehörden soll erlaubt werden, DNA auf Marker für Haut-, Haar- oder Augenfarbe zu untersuchen, so die Eingabe aus dem Bundesrat.Bei Massengentests soll die Polizei Rückschlüsse auf die DNA von Verwandten einer Probengeber_in ziehen dürfen, so die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Und Bayern fordert zudem, auch die Analyse ‚biogeographischer Herkunftsmarker‘ zu legalisieren.“
Susanne Schultz, Vorstandsmitglied des Gen-ethischen Netzwerks sagt dazu: „Diese Analysen erlauben keine eindeutigen Aussagen, es geht hier um Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Diese sind nicht nur methodisch hochproblematisch. Mit der Verwandtensuche wird das Prinzip der Freiwilligkeit bei Massengentests verletzt.“ Weiterhin erklärte sie, infolge der technisch fragwürdigen Analyse körperlicher Merkmale und Herkunftsmarker könnten diskriminierte Gruppen Opfer von Hetzkampagnen werden. Die Organisationen protestieren gegen diese geplanten Erweiterungen und fordern die Verantwortlichen auf, von den Plänen Abstand zu nehmen.
Neufassung des BKA-Gesetzes bedroht das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten: Bundesärztekammer fordert Schutz des Berufsgeheimnisses
Der Bundestag hat Ende April 2017 mit Mehrheit von CDU/CSU/SPD die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) und gegen den Widerstand von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern verabschiedet. Die Novellierung des BKA-Gesetzes war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder forderte die Bundesregierung und Bundestag im März 2017 auf, den Entwurf des BKA-Gesetzes grundlegend zu überarbeiten. Diese Forderung wurde von der Großen Koalition im Bundestag nicht aufgegriffen.
Eine Konsequenz daraus: Geistliche, Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwälte sind vor staatlicher Ausspähung und Überwachung geschützt sind – nicht aber Ärzte und psychologische Psychotherapeuten. Damit sind auch Behandlungs- und Gesundheitsdaten der Ausspähung durch Polizeibehörden ausgesetzt.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte kurz vor der Entscheidung im Bundestag in einer Pressemitteilung vor der Gefahr einer „fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzte und Patienten“ gewarnt und gefordert, die Verschwiegenheitspflicht im BKA-Gesetz nicht infrage zu stellen. CDU/CSU/SPD stellten sich aber stur; der Gesetzentwurf passierte ohne die geforderten Änderungen den Bundestag.
Bundesärztekammer (BÄK) fordert: Arzt-Patientenverhältnis muss geschützt werden
Der Präsident der BÄK, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellt in einem Schreiben an das Bundesinnenministerium fest, dass verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses dazu führen könnten, dass die Geheimhaltungsinteressen der Patienten erheblich gefährdet würden. „Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden? Patienten sind besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten“, so Montgomery.
Widerrechtliche Förderung elektronischer Arztbriefe durch die Kassenärztliche Vereinigung Bremen: Patientenrechte und Datenschutz e. V. fordert Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Überprüfung auf
Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung
Der Bertelsmann-Konzern verfügt mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind. Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“ Und vor wenigen Tagen hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie unter dem Titel „Elektronische Patientenakten – Einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattfor
Was an der Studie sofort ins Auge fällt:
Der Gematik wird Überforderung unterstellt und die Fähigkeit zur zeitnahen Schaffung einer elektronischen Patientenakte abgesprochen. Als „Kernaussage 78“ formuliert Prof. Haas: „Als Basis zum Aufbau einer nationalen durchgehenden eEPA-System- und Anwendungsinfrastruktur bedarf es eines einschlägigen Rechtsrahmens, der für alle Beteiligte Rechtssicherheit schafft. Hierzu könnte insgesamt ein neues ‚E-Health-Kapitel‘ im SGB V aufgeschlagen werden, in dem die bisherigen, in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen mit den neuen zusammengefasst werden.“ (S. 243) Im Ergebnis schlägt der Verfasser der Studie vor, dass ein Bundesinstitut für E-Patientenakten geschaffen und die Gematik an den Rand gedrängt wird. Neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Elektronischen Patientenakten – eine erste kritische Bewertung weiterlesen
Unlauterer finanzieller Anreiz beim Elektronischen Arztbrief: Bremer Ärzte bekommen ein Euro je Brief – und das auch ohne elektronischen Heilberufsausweis
Liegt hier ein Verstoß gegen § 291a SGB V vor?
In § 291a SGB V ist geregelt, welche Daten mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Dazu zählt auch der elektronische Arztbrief (§ 291a Abs. 3 Nummer 2 SGB V). In § 291a Abs. 5 wiederum ist eindeutig festgelegt: „Der Zugriff auf Daten sowohl nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 als auch nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 6 mittels der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis… erfolgen, die jeweils über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.“ Dies scheint bei dem von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen gewählten Verfahren nicht beachtet zu sein.
Werden hier zu Unrecht finanzielle Anreize gegenüber dem Arztbrief auf Papier geschaffen?
Diese Vermutung liegt ebenfalls nahe, wie ein Leserkommentar in der Ärzte Zeitung online vom 18.04.2017 deutlich macht. Ein Arzt aus Dortmund schreibt: „Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) behauptet treuherzig, ‚eine neue regionale Gebührenordnungsposition (GOP) 99600 [sei] eingeführt worden … Mit 1,00 Euro [sei] die GOP höher dotiert als die Pauschale für einen Standardbrief im EBM‘. Die KVHB verschweigt damit zugleich, dass die ‚Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z. B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Telefax‘ seit Jahren lt. Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nur ‚Gesamt (Euro) 0,55‘ erbringt und u n t e r f i n a n z i e r t ist… Der Standard-Brief kostet nach mehreren Gebührenerhöhungen von 55 Cent auf 60 Cent und auf 62 Cent) jetzt allerdings 0,70 €. Und eine Erhöhung auf 80 Cent wird derzeit gerade diskutiert…“
Ein Fall für die Aufsichtsbehörden und Bundesgesundheitsminister Gröhe !?!
„Was hat sie, was ich nicht habe?“ – der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zum Europäischen Notfall-Ausweis
„Was hat sie, was ich nicht habe?“ – an diesen Uralt-Schlager von Katja Ebstein erinnert die Pressemitteilung vom 10.04.2017, mit der die gematik feiert, dass es 31 niedergelassenen ÄrztInnen aus Münster (Westfalen) und sieben KrankenhausärztInnen des Uniklinikums Münster gelungen ist, 2598 Datensätzen mit Notfalldaten zu erzeugen. Zwischen Mai und November 2016 hatten die ÄrztInnen diese Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von PatientInnen angelegt. Die gematik teilt – stolz wie Oskar – mit: „Die elektronische Gesundheitskarte kam dabei noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD, der in einer Notfallsituation vorgelegt werden kann…“ „Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt. Wir arbeiten nun daran, dass das Notfalldaten-Management in die bundesweite Umsetzung gehen kann“, wird Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, in der Pressemitteilung zitiert.
Und da kommt Kaja Epstein und ihr Schlager ins Spiel: Was hat dieses Projekt Neues gebracht, was der Europäische Notfall-Ausweis nicht hat und nicht kann? „Was hat sie, was ich nicht habe?“ – der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zum Europäischen Notfall-Ausweis weiterlesen
Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten
Die Bertelsmann-Stiftung hat sich im Juli 2016 einen neuen Blog Der digitale Patient zugelegt. Als Ziel wurde damals formuliert: „…wollen wir dazu beitragen, dass digitale Technologien in den Dienst der Gesundheit gestellt werden. Übersetzt: Uns geht es nicht um das technologisch Machbare, sondern immer um den größtmöglichen Patientennutzen – oder anders: um einen Fortschritt der Medizin…“
Hehre Worte! So sollten aber nicht vergessen lassen, dass
- der Bertelsmann-Konzern mit Arvato Systems maßgeblich im Bereich Gesundheitstelematik wirtschaftlich tätig ist und
- die Bertelsmann-Stiftung Gutachten erstellt in Bereichen, in denen der Bertelsmann-Konzern geschäftlich aktiv ist. Diese Gutachten nehmen auch Einfluss auf die deutsche Regierungspolitik.
In unregelmäßigen Abständen werden auf dem Blog Der digitale Patient Beiträge veröffentlicht, die sich mit der Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten beschäftigen. Und immer wieder scheint dabei durch, dass die Verfasser der Beiträge vor allem eines im Blick haben: Die Nutzung dieser Daten im Interesse von Forschungsinstituten und privaten Unternehmen der Gesundheitsindustrie. Deutlich wird dies auch am letzten Beitrag. Prof. Dr. Jonas Schreyögg, seines Zeichens Betriebswirtschaftler, hat einen Beitrag veröffentlicht unter dem Titel „Big Data: Datenbestände für Wissenschaft und Patienteninformation effektiver nutzen“.
In diesem Beitrag wird unverkennbar deutlich, dass er auch auf die gegenwärtige Debatte um das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz Einfluss nehmen möchte. Und das mit klaren Forderungen: Big Data im Gesundheitswesen: Bertelsmann fordert erleichterten Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen
Sozialwahlen 2017 – Antworten der Listen bei der DAK
Dieser Blog-Beitrag hat eine eigene Seite erhalten. Sie finden Ihn nun hier.
Um zu vermeiden, dass die Beiträge zu den Sozialwahlen im Blog mit der Zeit nach hinten wandern und dann nur noch schwer aufzufinden sind, haben wir sie gesammelt unter dem Menüpunkt Sozialwahlen 2017 (im Seitenkopf) verfügbar gemacht.