Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt

Gemeinsam mit dem Club Voltaire und der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. ein zu einer Diskussion mit

  • Dr. med. Bernd Hontschik, Chirurg aus Frankfurt und prominenter Kritiker von Fehlentwicklungen im deutschen Gesundheitswesen und
  • Roland Schäfer, Datenschutz-Fachkraft aus Frankfurt.

Die Veranstaltung findet statt

  • am Montag 18. Dezember 2023
  • um 19.00 Uhr
  • im Club Voltaire in Frankfurt (Kleine Hochstraße 5, Frankfurt-Innenstadt – Nähe U- und S-Bahn-Stationen „Hauptwache“ und „Alte Oper“)

Schwerpunkt der Veranstaltung ist – vor dem Hintergrund der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – das Thema

Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten

die aktuell massiven Gefährdungen ausgesetzt sind, insbesondere durch den Gesetzentwurf von Bundesge­sundheitsminister Karl Lauterbach für ein

Gesundheitsdatennutzungsgesetz,

der inzwischen die Zustimmung der Bundesregierung gefunden hat und in den kommenden Wochen im Bundestag beraten wird.

Näheres zur Veranstaltung kann hier nachgelesen werden.

Ein Gedanke zu „Vorankündigung: 40 Jahre „Volkszählungsurteil” – 40 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in Frankfurt“

  1. Datenschutzrechtliche Überlegungen zum Referentenentwurf – (GRG Norbert Blüm 1988) von Dr. Ruth Leuze, Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
    Zum verstärkten Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung:
    Damit wird in Zukunft ein sehr sensibler Lebensbereich nahezu lückenlos aufgezeichnet und für die einzelne Krankenkasse verfügbar gemacht. Das Leistungskonto des Versicherten erlaubt es, ein vollständiges Gesundheitsprofil zu entwickeln. 
Einen solch schwerwiegenden Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darf der Gesetzgeber nur zulassen, wenn dies im überwiegenden Allgemeininteresse geboten ist und er dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. 
Bis jetzt gibt es keinen zuverlässigen empirischen Nachweis, dass ein umfassendes Leistungskonto notwendig und geeignet ist, den Kostenanstieg zu bremsen! „

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