Das sagt Professor Dr. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), in einem Interview mit der ÄrzteZeitung: „Wir empfehlen eine drastische Vereinfachung: wie in Dänemark und Estland den doppelten Opt-out statt des mehrfachen Opt-ins. Unsere Lösung heißt: Jeder Bürger bekommt bei Geburt oder Zuzug automatisch eine ePA, und er kann dann widersprechen. Nach unserer Vorstellung hat er auch die Möglichkeit, bestimmte Bereiche zu verschatten, sodass nicht jeder Leistungserbringer alle Inhalte sehen kann. Wir halten es aber für gefährlich und falsch, dass der Patient, so wie es jetzt vorgesehen ist, Inhalte unwiederbringlich löschen kann. Bezogen auf die Nutzung der Daten aus der Akte für gemeinwohldienliche Forschungszwecke schlagen wir ebenfalls eine Opt-out-Lösung vor. Wir sagen: Wer in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem versorgt wird, der sollte unter genau geregelten und kontrollierten Voraussetzungen seine Daten auch für gemeinwohldienliche Forschung zur Verfügung stellen.“
Der Sachverständigenrat hat vor wenigen Tagen ein Gutachten unter dem Titel „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ veröffentlicht und darin eine radikale Abkehr vom bisherigen Prinzip der Freiwilligkeit bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gefordert. In einer Pressemitteilung des Sachverständigenrats wird der stv. Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Wolfgang Greiner, zitiert mit der Aussage: „Von der Lebenswirklichkeit längst überholte Konzepte wie Datensparsamkeit helfen nicht weiter.“ Deshalb fordert der Sachverständigenrat, wie zuvor schon der Deutsche Ethikrat, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Gesundheitsdaten massiv eingeschränkt werden soll.
In den letzten Jahren wurde von Lobbyisten der IT-Gesundheitsindustrie in Deutschland immer wieder Forderungen erhoben, abweichend von der gegenwärtigen Regelung in § 341 Abs. 1 SGB V (Freiwilligkeit bei der Nutzung einer ePA = <opt-in>) ein Verfahren wie in Österreich (ELGA per Gesetz für alle Versicherten = <opt-out>) einzuführen. Beispiele dafür sind hier (Bertelsmann / Arvato Systems) und hier (PricewaterhouseCoopers – pwc) zu finden.
Empfehlenswert ist deshalb ein genauer Blick nach Österreich.
- Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich ist vergleichbar mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem damit verbundenen telematischen System im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland. Einer der wesentlichen Unterschiede: Der Gesetzgeber in Österreich hat beschlossen, dass die Gesundheits- und Behandlungsdaten aller gesetzlich krankenversicherten Menschen in ELGA elektronisch zentral erfasst werden. Versicherte, die dies nicht möchten, müssen dies ausdrücklich beantragen (<opt-out>). ARGE DATEN, die österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Veröffentlichung darüber informiert, wie Versicherte in Österreich sich der Speicherung ihrer Gesundheits- und Behandlungsdaten entziehen können. Ein aufwendiges Verfahren, das den Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung Hohn spricht!
- Im Jahr 2019 gab es in Österreich 7,19 Mio. Versicherungsverhältnisse in der Krankenversicherung, denen per Gesetz die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) aufgezwungen wurde. Dass sich trotz der großen bürokratischen Hindernisse 298.000 Versicherte (= 4,14 %) aus diesem Zwangssystem abgemeldet haben, spricht für ein hohes Widerstandspotential gegen die zentralisierte Erfassung von Gesundheits- und Behandlungsdaten auch in Österreich.
- Im Zuge der Corona-Pandemie erhöht die österreichische Bundesregierung jetzt den Druck auf die ELGA-Verweigerer*innen. Das Internet-Magazin futurezone.at meldet am 03.03.2021: „ELGA-Verweigerer bekommen keine Gratis-Tests in der Apotheke… Seit dieser Woche gibt es in Österreich für versicherte Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 geboren sind, in der Apotheke fünf Covid-19-Antigentests zum Mitnehmen. Doch das gilt nicht für rund 298.000 Menschen, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und damit auch von der E-Medikation abgemeldet haben. Diese Menschen bekommen keine kostenlosen Tests, sondern haben nur die Möglichkeit, sich in der Apotheke testen zu lassen, oder die Heimtests selbst zu kaufen…“ Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) nimmt dies nicht hin und plant eine Musterklage gegen diesen Leistungsausschluss. In einer ersten Stellungnahme erklärt der Verein: „Das Angebot von Gratis-Covid-Tests in Apotheken ist eine Leistung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und wird über die E-Card abgewickelt. Es sollen jedoch jene Versicherten, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet haben, diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können. ‚Die Sozialversicherung ist nach § 742b ASVG klar zur Leistung verpflichtet. Der bisherige § 16 Abs 3 Gesundheitstelematik-Gesetz (GTelG 2012) soll nun ausgehebelt werden. Danach durften Abmelder bisher weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung Nachteile erleiden,‘ … ‚diese versuchte Neuregelung ist auch klar verfassungswidrig.‘