Schlagwort-Archive: Widerspruchslösung

Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar

Zum Digitalisierungs-Hype von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gehört auch der Versuch, im Rahmen des von ihm und und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (MdB) eingebrachten Gesetzentwurfs zur „Widerspruchslösung“ bei der Organspende ein elektronisches Register über alle Menschen in Deutschland im Bezug auf Organspende zu erstellen.

In der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs wird argumentiert: Nach dem Gesetzentwurf gilt jede Person als Organ-oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ-oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vor… Um eine größere Rechtssicherheit mit Blick auf die Dokumentation einer Erklärung zur Organ-und Gewebespende zu erlangen, bedarf es mit Einführung der doppelten Widerspruchslösung eines Registers,in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung zur Organ-oder Gewebespende eintragen lassen können. Dementsprechend wird das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, durch Rechtsverordnung einer Stelle diese Aufgabe zu übertragen. Der vom Krankenhaus als auskunftsberechtigt benannte Arzt wird gesetzlich verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des möglichen Organ-oder Gewebespenders zur Organ-oder Gewebeentnahme vorliegt.“ Tendenziell würde damit ein weiteres zentrales Personenregister entstehen. Der Organspendeausweis: Dieses Papier ist geduldig, aber nicht einfach digitalisierbar weiterlesen

Transparency International zur Organspende: „Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz“

Am 01.04.2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende in Kraft getreten.

Am gleichen Tag haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn (CDU), Dr. Karl Lauterbach (SPD), Dr. Petra Sitte (Linke) und weitere Abgeordnete einen Gesetzentwurf veröffentlicht, nach dem ausnahmslos alle Personen als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nachweislich erklärt. Sollte dieser Gesetzentwurf zu geltendem Recht werden, würde ein sterbender Mensch im Zweifel mit seinen noch „funktionstüchtigen“ Organen zum menschlichen Ersatzteillager werden. Dies stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und gegen die Würde des Menschen dar. Transparency International zur Organspende: „Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz“ weiterlesen

Organspende: Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen Organspende ohne eindeutige Zustimmung aus

Das ist Ergebnis einer Umfrage, das die Schwenninger Krankenkasse am 18.03.2019 veröffentlicht hat. In einer Pressemitteilung teilt die Krankenkasse mit:

  • Gut 70 Prozent aller Deutschen sind grundsätzlich bereit, ihre Organe nach dem Tod zu spenden.
  • Allerdings will eine Mehrheit von 56 Prozent der Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich selbst zugestimmt haben.
  • Eine Widerspruchsregelung, nach der jeder als Spender gilt, der eine Organspende nicht ablehnt, bekommt keine Mehrheit. Diesen Automatismus trägt nur gut jeder Dritte mit.

Damit lehnt die Mehrheit der Bevölkerung die Pläne von Jens Spahn (Bundesgesundheitsminister – CDU) und Karl Lauterbach (Bundestagsabgeordneter – SPD) ab. Organspende: Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen Organspende ohne eindeutige Zustimmung aus weiterlesen

Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die „Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD)

In der Diskussion um die Organspende hat sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Eckpunkte für eine Entscheidungsregelung verständigt. Die Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne) und Stephan Pilsinger (CSU) stellt sich damit gegen den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine sogenannte Widerspruchlösung einführen will und dabei von dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach unterstützt wird. Bis Ende Januar 2019 soll lt. Bericht von Zeit Online vom 18.12.2018 ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, der eine andere Regelung als die von Spahn und Lauterbach anstrebt. Deren Konzept: Ein“Systemwechsel” von opt-in (ich entscheide mich bewusst, Organspender*in zu werden) zu opt-out (ich muss mich einem – ggf. auch bürokratisch kompizierten – Verfahren unterziehen, um nicht Organspender*in zu werden). Dies stellt einen Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) und stellt daher zugleich einen Angriff auf die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) dar. Dies auch und gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus der deutschen Geschichte (Stichwort: “lebensunwertes Leben“, Euthanasie, Mengele und andere KZ-Ärzte…). Organspende: Widerstand aus nahezu allen Bundestagsfraktionen gegen die „Widerspruchslösung“ von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) weiterlesen