Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist für seine gesetzgeberische Umtriebigkeit schon im Sommer 2019 vom Ärzteblatt als „Minister Fleißig“ bezeichnet worden, weil er zum damaligen Zeitpunkt bereits „16 Gesetze in 16 Monaten“ auf dem Weg gebracht hatte. Während Spahn bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Gesetzes-Tsunami in Gang gesetzt hat und mit immer neuen Gesetzentwürfen diesen Tsunami immer weiter verstärkt, hat er in der Corona-Pandemie nach anfänglich entschlossenem Handeln in den letzten Monaten durch Nichtstun, Fehl- und fragwürdige Entscheidungen „geglänzt“.
Aber jetzt, nach einem scheinbar absehbaren baldigen Ende der Corona-Pandemie und dem verständlichen Wunsch vieler Menschen nach Rückkehr in die vor-Corona-Normalität mit Urlaubsreisen, Shopping, Besuch kultureller Events und Essen außer Haus, dreht Spahn wieder auf. Einerseits auch hier mit dem Drängen auf „digitale Lösungen“, den digitalen Impfpass, , andererseits mit der Drohung, einen neuen Straftatbestand „Fälschung von Impfpässen“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB weiterlesen