Ob den mit den spärlich zur Verfügung stehenden Impfstoffen „versorgten“ Menschen das „Privileg“ zukommen soll, ihren Grundrechte bereits während der Corona Pandemie wieder ungehindert ausüben zu können, darüber tobt seit Wochen ein Streit aller politischen Lager und von vielen „Berufenen“ und „Unberufenen“.
Vor wenigen Tagen hat sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags dieses Themas angenommen. In einer bemerkenswert unaufgeregt-nüchternen Ausarbeitung unter dem Titel „Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen“ werden Fragen angesprochen wie z. B.
- „welche Vor- und Nachteile öffentliche und nichtöffentliche Stellen künftig von dem Nachweis abhängig machen dürfen, dass eine Person gegen das Corona-Virus geimpft wurde“;
- „welche dieser Vor- und Nachteile einfachgesetzlich zulässig sind“ und
- „welche verfassungsrechtlich vorgegeben sind“.
Corona und die Impfungen: Grundrechte sind kein Privileg, sondern Grundrechte! weiterlesen