Wir haben bezugnehmend auf eine Sicherheitsanalyse von Greenbone über einen weltweiten Skandal berichtet, der die freie Verfügbarkeit von Millionen Patientendatensätzen im Internet betrifft. Diese sind ohne tiefere technische Kenntnisse für jedermann abrufbar. Was bedeutet das?
Zu Recht haben wir die ärztliche Verschwiegenheitspflicht, die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, über folgende Dinge (siehe https://www.anwalt.org/aerztliche-schweigepflicht/)
keine Auskunft zu geben:
- Den Namen sowie anderweitige Daten des Patienten,
- den Inhalt der Patientenakte,
- die Tatsache, dass der Patient bei dem Arzt behandelt wurde,
- jegliche Äußerungen oder Meinungen, die dem Arzt anvertraut wurden,
- Informationen zu Verhältnissen beruflicher, finanzieller oder familiärer Natur
- Dinge, die der Arzt unfreiwillig miterleben musste (zum Beispiel bei einem Hausbesuch oder einem Streit in seiner Praxis)
- Angaben, die der Patient über einen Dritten gemacht hat (zum Beispiel über einen erkrankten Freund)
Diese Verpflichtungen bestehen aus guten Grund. Wenn jemand medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, soll diese Person davon keinen Kollateralschaden davontragen, indem sie beispielsweise nicht versichert werden kann oder eine Arbeitsstelle nicht bekommt, weil die Versicherung oder der potentielle Arbeitgeber unzulässige Kenntnis über den Gesundheitszustand erlangt. Millionen Patientendaten im Netz – Risiken für uns alle weiterlesen