Die „ePA für alle“ hält ihre Versprechungen nicht

Das erklärt die Hamburger Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Silke Lüder, langjährige Sprecherin der Aktion: Stoppt die e-Card!, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Ärzteblatts (dort S. 22). Eingangs ihres Beitrags stellt die Verfasserin fest: „Die zentrale elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 nach einer 20-jährigen Planungsphase aus Pleiten, Pech und Pannen und einer milliardenschweren verlorenen Investition aus Geldern der gesetzlich Versicherten.“ Sie stellt dann Fragen:

  • Lohnt sich die angekündigte ‚ePA für alle‘ im Interesse einer besseren Medizin?
  • Erleichtert die ePA den Behandlungsprozess?
  • Bleibt dadurch mehr Zeit für die Behandlung?

Dazu stellt sie fest: Es gibt keine erfolgreichen ePA-Tests. Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten werden ab dem kommenden Jahr Versuchskaninchen sein. Heute sind vor allem die Hausarztpraxen die Datenzentralen, geben Akten an Patientinnen und Patienten und bei Bedarf an andere Behandelnde weiter. Ärztliche Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung sind geschützt. All das wird nun infrage gestellt. Die zentrale Aktenbearbeitung wird ein zeit- und kostenträchtiges Projekt für alle Praxen und Kliniken werden. Dateien müssen zunächst in ein neues Format (PDF-A) umgewandelt und mit einem sinnvollen Register versehen werden. Das bedeutet doppelte Datenhaltung zusätzlich zur bisherigen Dokumentation und Kommunikation zwischen den Behandelnden. Aber nicht mehr unter der persönlichen ärztlichen und psychotherapeutischen Schweigepflicht, der Vertrauensraum wird bei zentralisierter Datenhaltung in der Cloud nicht mehr erhalten bleiben.“

Frau Dr. Lüder stellt in ihrem Beitrag dann weitere Fragen:

  • ePA – Zeitersparnis oder Zeitfresser?
  • Werden alle Doppeluntersuchungen vermieden?
  • Werden Medikamentenwechselwirkungen durch die ePA vermieden?
  • Bleibt die ‘Datenhoheit’ bei den Versicherten?
  • Was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht?
  • Sind die Krankheitsdaten sicher?
  • Ist die ePA ein Gamechanger für die medizinische Forschung?

Die Antworten auf diese Fragen sind interessant und lesenswert für alle gesetzlich krankenversicherten Menschen, die vor der Frage stehen,

  • ob sie dem gesetzlichen Druck nachgeben und sich eine elektronische Patientenakte (ePA) durch ihre Krankenkasse erstellen lassen oder
  • ob sie dem Druck widerstehen und gegenüber ihrer Krankenkasse „opt-out“ erklären; sprich: für sich selbst, ggf. auch für ihre minderjährigen Kinder, der Anlage eine ePA widersprechen.

Auf widerspruch-epa.de informiert ein Bündnis von Ärzt*innen und Versicherten und Vertreter*innen weiterer Organisationen über eine Vielzahl von Fragen rund um die ePA. In Kürze werden dort auch Hilfestellungen veröffentlicht, damit Versicherte für sich selbst, ggf. auch für ihre minderjährigen Kinder, der Anlage eine ePA rechtssicher widersprechen können.

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