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Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten!

Die Digitale Gesellschaft e.V. und der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. richten sich in einem Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten und warnen sie davor, am 7. November 2019 im Bundestag dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) zuzustimmen.

Dieses Gesetz ebnet der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg. Bereits seit 2014 werden Routinedaten der Krankenkassen über das Informationssystem Versor­gungs­­­­­­daten (Datentransparenzverfahren auf Basis der §§ 303a bis 303e Sozialge­setz­buch V) aufbereitet. Nun sollen in einem Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Gesundheitsdaten aller Versicherten gespeichert, ausgewertet und einer langen Liste von Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sollen im Forschungs­zentrum lediglich pseudonymisiert gespeichert werden. Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten: Keine zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten! weiterlesen

Sicherheitsrisiko Telematikanschluss: Hunderte Computer in Arztpraxen sind angreifbar – niemand will die Verantwortung übernehmen

Seit April 2019 ist bekannt, dass in hunderten von Arztpraxen gravierende Lücken bei der IT-Sicherheit entstanden sind. Die Computer dieser Arztpraxen sind nicht – oder nicht mehr – durch „Firewalls“ gegen Angriffe aus dem Internet geschützt. Grund dafür sind Fehler bei der Installation der „Konnektoren“. Der Konnektor, den jede Arztpraxis kaufen muss, stellt eine verschlüsselte Verbindung zwischen Arztpraxis und den zentralen Servern der Telematikinfrastruktur her.

Bei der Konnektor-Installation wurden durch die beteiligten IT-Dienstleister in einer großen Zahl von Fällen Fehler gemacht. Einerseits wurde eine Installationsform gewählt, die zwingend eine zusätzliche Absicherung der Praxen erfordert. Andererseits wurden bei der Installation Firewalls und sonstige Sicherheitsmaßnahmen der Arztpraxen abgeschaltet. Im Ergebnis waren die Praxis-Computer völlig ungeschützt mit dem Internet verbunden, d. h. offen für Schadsoftware und Diebstahl von Patientendaten. Sicherheitsrisiko Telematikanschluss: Hunderte Computer in Arztpraxen sind angreifbar – niemand will die Verantwortung übernehmen weiterlesen

Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in kurzer Folge zwei Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,

Letzteres sieht vor, den Wortlaut des § 291 Absatz 2a SGB V zu ergänzen um den Satz „Elektronische Gesundheitskarten… müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein…“ In der Gesetzesbegründung wird dazu lediglich vermerkt: „… kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.“

Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat dazu am 06.10.2018 eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium zur Sicherheit bei der Übertragung von sensiblen Behandlungs- und Gesundheitsdaten mittels dieser Technologie gestellt. Kritische Fragen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterlesen

Datenspenden für die Volksgesundheit?

Am 17. April 2018 hielt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Rede zur Eröffnung der Branchen-Messe conhIT (als Video verfügbar). Dabei bekräftigte er, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben zu wollen. Das Gesundheitswesen, so der Minister, sei hoch reguliert und böte daher innovationsfreudigen Unternehmen nicht genug Freiräume für Gestaltung und Experimente. Insbesondere der Datenschutz wirke als ewiger Verhinderer – wie er bereits vor Jahren als Co-Autor eines einschlägigen Buches festgestellt habe: „Die etwas provokante These unseres Buch damals war ja „Datenschutz ist was für Gesunde“. Das würde ich so einfach formuliert… darf ich sowas als Minister gar nicht mehr sagen, also vergessen Sie es gleich wieder. Aber, was wir meinen damit, ist, dass übertriebene – darum geht es ja – übertriebene Datenschutzanforderungen an bestimmten Stellen effizientere Versorgung zum Beispiel verunmöglichen. Oder auch die Frage, wie man Dinge tatsächlich aus Patienten-, aus Ärzte-, Apotheker- und Pflegesicht besser gestalten kann. Selbst mit Einwilligung desjenigen, um dessen Daten es hier geht.“ (Der letzte Satz lässt die Erfordernis der Einwilligung des Patienten doch eher wie ein Ärgernis wirken…)

Anschließend nennt Spahn drei Punkte, bei denen er ansetzen möchte: Verbesserung der Versorgung, Big Data-Forschung mit Versorgungsdaten und Zertifizierung für Gesundheits-Apps.
Verbesserungen bei der Versorgung – auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten – verspricht sich Spahn von Telemedizin und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung.
Auch die Forschung mit Patientendaten betrachtet Spahn als lösbares Problem: Die Daten seien ja alle vorhanden, man müsse nur mit Hilfe künstlicher Intelligenz „pseudonymisiert und anonymisiert hunderttausendfach“ Behandlungsverläufe auswerten, um neue – auch individualisierte – Therapien zu entwickeln. Hinderlich dabei ist wiederum die Erfordernis der Einwilligung der betroffenen Patienten, auch wenn Spahn betont: „Natürlich – immer soll der Patient Souverän sein dessen, was mit seinen Daten passiert.“ Der Minister ist jedoch zuversichtlich, dass sich genug Freiwillige finden werden, die die gewünschte Forschung durch „Datenspenden“ ermöglichen.

Dieser Ansatz zur Versorgungsforschung ist jedoch in mehrerlei Hinsicht zutiefst problematisch. Datenspenden für die Volksgesundheit? weiterlesen

Manifest der Ärzte, Therapeuten und Zahnärzte gegen die Telematikinfrastruktur

Eine Initiative bayerischer Ärzte und Psychotherapeuten ruft Kollegen dazu auf, den Anschluss ihrer Praxen an die Telematikinfrastruktur zu verweigern. Dazu hat das interdisziplinäre Organisationsteam (Monika Danninger, Gynäkologin aus Ingolstadt, Andreas Meissner Psychiater und Psychotherapeut aus München, Bernhard Suchy, HNO-Arzt aus Nürnberg, Harald Tegtmeyer, Kinder- und Jugendarzt und Psychotherapeut aus Lindau, und Michel Dauphin, Neurologe und Psychiater aus Ingolstadt) ein „Manifest gegen das „Telematik-Infrastruktur“-Diktat“ (Manifest_gegen_TI) verfasst.
Kritische Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte bundesweit sind aufgefordert, das Schreiben zu unterzeichnen und per Fax oder Email an die Autoren zurückzusenden.
Die gesammelten Unterschriften sollen beim Bundesministerium für Gesundheit, bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung und bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern eingereicht werden. Außerdem hoffen die Initiatoren, auf diese Weise die Anzahl der „widerständigen“ Praxen zu ermitteln. Diese Information würde die Organisation weiterer Protestaktionen und eine effektive Öffentlichkeitsarbeit wesentlich erleichtern.

Diese Aktion – wie auch eine Reihe ähnlicher regionaler und bundesweiter Initiativen (siehe Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur! und Aktion “Rote Karte für die Telematik-Infrastruktur”) – zeigt, dass den Angehörigen der Heilberufe die Gefährdung der Vertraulichkeit der Patientendaten und der Therapiefreiheit durch die Telematikinfrastruktur immer stärker bewusst wird und sich Widerstand organisiert.
Kritische Patienten können dies unterstützen, indem sie ihr Umfeld über die Probleme der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens aufklären und indem sie ihre Ärzte und Therapeuten auf die regionalen und überregionalen Initiativen hinweisen.

Auch 2018 ohne eGK zum Arzt – es ist weiterhin möglich

Wie Versicherte berichteten behaupten einzelne Arztpraxen, dass PatientInnen ab 2018 nur noch mit eGK behandelt werden können, weil dann das digitale Versicherten-Stammdatenmanagement Plicht sei.

Hier ist zu unterscheiden zwischen technischer und rechtlicher Situation:
Korrekt ist, dass das digitale Versichertenstammdatenmanagement nur mit funktionstüchtiger eGK möglich ist. Allerdings muss dazu auch die Arztpraxis nötige Technik besitzen. Die meisten Komponenten dafür müssen allerdings erst noch zertifiziert werden.
Falsch ist, dass Patienten ohne eGK nicht mehr behandelt werden dürfen oder dass deren Behandlung nicht mehr mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. In der Software auf den Praxiscomputern wird diese Möglichkeit auch künftig vorhanden sein – auch weil § 15 SGB V, Absatz 6 Ausnahmefälle regelt, in denen weiterhin das Ersatzverfahren angewendet wird.

Die rechtliche Situation ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert: Ärzte können andere Versicherungsnachweise als die eGK (z.B. papiergebundene Ersatzbescheinigung) akzeptieren und so auch Patienten ohne eGK behandeln. Wenn sie das tun, wird die Krankenkasse die Behandlung auch bezahlen. Auch 2018 ohne eGK zum Arzt – es ist weiterhin möglich weiterlesen

Premiere! Digitalisierungstheater erlebt Erstaufführung in Neusser Arztpraxis!

Inspiration: ÄrzteZeitung online, 16.11.2017

Hochkarätige Besetzung:
Der Pionier: Dr. v. Schreitter
Der Chor: das überlastete Praxisteam
Der Politiker: wechselnde Besetzung (Rolle wird öfters nach Parteiproporz umbesetzt)

Handlung:
Ein Neusser Hausarzt kämpft sich tapfer durch die unwirtliche Ödnis der Telematikinfrastruktur. Seine Unerschrockenheit ist umso größer (und unverständlicher) als er aus der Erprobungsphase schon weiß, dass das System nicht wirklich funktioniert. Das regelmäßige Abstürzen des Kartenlesegeräts wird von Klagegesängen der Chors untermalt. Der Politiker versucht, salbungsvolle Worte ans Publikum zu richten, die in dramatischem Gegensatz zur medizinischen Nutzlosigkeit der Telematikinfrastruktur stehen. Seine Äußerungen gehen jedoch im Chaos des Praxis-Geschehens unter. Der Arzt hält dennoch fest an der Hoffnung „dass bald auch Anwendungen mit einem Nutzen für die Versorgung ans Laufen kommen.“ Im Epilog sehen wir den Helden in den Sonnenuntergang – Symbol einer ungewissen Zukunft – davonreiten. Das Publikum bleibt ratlos zurück und hofft auf die baldige Absetzung der digitalen Posse.

Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte

Am 25.09.2017, unmittelbar nach der Bundestagswahl hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zwei Stellungnahmen veröffentlicht mit den Titeln
Positionen der KBV zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung
Positionen der KBV zur elektronischen Patientenakte.

Am 27.09.2017 wurde zudem der Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda, eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) und der KBV veröffentlicht.

Erkennbar versucht die KBV, mit diesen Stellungnahmen auf die in den Wochen vor der Wahl erneut aufgebrochene Diskussion um die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und die Zukunft der gematik zu reagieren und auf die Inhalte der Koalitionsvereinbarung im Bund Einfluss zu nehmen.

Für alle gesetzlich Versicherten, denen an Patientenrechten und Datenschutz gelegen ist, ein Anlass, um diese Stellungnahmen einer Überprüfung zu unterziehen. Die Positionen der KBV zu Digitalisierung im Gesundheitswesen und ePatientenakte weiterlesen

Mit der TK schneller in die Zukunft

Achtung! Der nachfolgende Beitrag enthält Ironie, Vulgärvokabular sowie Spuren von Wahrheit. Vermeiden Sie Überempfindlichkeitsreaktionen, indem Sie ihn nicht lesen!

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen Vorschlag – und nun hat sich auch noch der stellvertretende Vorstandvorsitzende der TK im Ärzteblatt dazu geäußert. So viel Fleiß darf nicht unbelohnt – äh, unkommentiert – bleiben, daher hier die Highlights:

„Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen“, erläuterte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK…

Jawoll, Herr Ballast, da haben Sie sowas von Recht – Ausbremsen, das geht auf der Datenautobahn ja mal gar nicht! Das fällt eindeutig unter Nötigung und Verkehrsbehinderung!
So komplexe Regulierungsverfahren können ja auch nur unterbeschäftigten Bürokraten einfallen – die reden da von Datensicherheit und Einhaltung von Patientenrechten, haben die sonst keine Hobbies? Sowieso ist es komplett unverständlich, wieso nicht jeder Datenfrickler possierliche kleine „Fahrzeuge“ auf die Bundes-Gesundheitsdatenautobahn setzen sollte. Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft – und wie man an der Formel 1 gut erkennen kann, werden die Fahrzeuge dabei immer schneller. (Und dann brauchen wir die Hyperraum-Umgehungstrasse…)

Überhaupt greift Ihre Forderung viiiel zu kurz: nicht nur für digitale, sondern für alle Gesundheitsprodukte müsste die Regulierung entkomplexifiziert werden! (Dann bekäme ich endlich eine offizielle Zulassung für meine Super-Heilelixiere, die helfen wirklich gegen alles – nur an den zu komplexen Verfahren sind sie bisher gescheitert. Studien über die Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen und so einen Kram – sowas vorzuschreiben, bremst ja nun wirklich jegliche Innovation aus!1!!)

Naja, zurück zur TK: Weil das mit dem Ausbremsen also gar nicht geht, hat sich die TK jetzt was ausgedacht, um allen so richtig Feuer unterm Arsch zu machen – nämlich das „Innovationsbudget“. Eine Supersache! Vor allem, weil das gar kein Budget ist, wo man sich an blöde Begrenzungen halten müsste – nein, es ist eine Untergrenze von 2,50 € pro Versichertem (mehr geht immer), die die Krankenkassen für „neue Versorgungsformen“ ausgeben müssen. Und wenn eine das nicht pünktlich schafft, dann werden ihre 2,50 € pro Kopf auf die schnelleren Krankenkassen umverteilt.

„Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt“, erklärte Ballast.
Na, da können Sie einen drauf lassen, dass da hektische Suchprozesse in Gang kommen! Bevor es Minus-Budget gibt, wird auch das blindeste Huhn noch ein Innovations-Körnchen ausgraben – und dank Entkomplexifizierung auch zugelassen bekommen. Ein echtes Erfolgsrezept!

Oh, und eine schöne Studie, die ihren Standpunkt untergräbt – ach was, untermauert – hat die TK auch: https://www.tk.de/tk/themen/versorgung/iges-studie-2016/936410
Das haben viele kluge Leute geschrieben und die meinen: Digitale Innovation ist unsere Chance! Mehr davon! Nur bei der Regulierung wirds schon wieder komplex – maximal verkürzt sagt die Studie dazu: Digitale Produkte, die medizinische Daten (allgemeine oder individuelle) sammeln und darstellen, brauchen keine Regulierung – solche, die Diagnosen oder Therapien vorschlagen (dem Arzt oder als Arzt-Ersatz gleich dem Patienten) brauchen eine strenge Prüfung und Zulassungsregelung. (Na, das ist doch mal Science Fiction! Vergesst Star Trek, menschliche Ärzte sind von gestern!1!) Die TK schafft es aber, das Ergebnis nochmal grandios zu entkompli… entkomplexi… ach egal, sagen wir einfach „einzudampfen“ in: Das deutsche Gesundheitswesen braucht einen Innovationsschub.

Na, diesen Schub finanzieren wir doch gerne! Volle Schubkraft voraus! Warp-Antrieb ein!!! Was ist schon der ein oder andere Zusatzbeitrag auf dem Weg in eine derart galaktische Zukunft? 2,50 € bei etwa 70 Mio. Versicherten sind ja auch bloß schlappe 175 Mio. €. Für notleidende eHealth-StartUps ist das gerade mal ein Trostpflaster! Da langt unser Verkehrs- und Zukunfts(!)minister Dobrindt schon ganz anders hin und hilft seiner Klientel zügig aus der Patsche: Ein Fonds zur Entwicklung „intelligenter Verkehrsysteme“ in Städten schwebt ihm vor, damit dort Diesel-Fahrzeuge fröhlich weiter qualmen können. Das ist Zukunftsorientierung! Die Hälfte von der Kohle für die intelligente Verkehrsregelung, 250 Mio. €, sollen übrigens die Steuerzahler aushusten. Da geht also noch was, Herr Ballast von der TK, denken Sie in größeren Dimensionen – mehr so interstellar!

Und nehmen Sie ruhig meine Daten für Ihre digitalen Experimente… oder ne, warten Sie – vorher sollten wir uns noch kurz über die Zulassung und Kostenerstattung für meine Elixiere… Was heißt da „Nein“, Herr Ballast?! Sie Krämerseele haben aber auch gar keinen Sinn für echte Innovation!!1!!1!

Elektronische Patientenakte: Opt-in, Opt-out, alternativlos?

Die datenintensiveren Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – wie die elektronische Patientenakte – sind für die Patienten freiwillig. Ob das so bleibt, ist insofern zweifelhaft, als dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, gewichtige wirtschaftliche Interessen gegenüberstehen.
In eGK und Telematikinfrastruktur wurden – und werden – Milliarden investiert, in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht. (Wenn nicht gar auf Einnahmen spekuliert wird, die allerdings nur durch die Verwertung der gesammelten Daten zu erzielen wären.)

Wie bereits die Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton aus dem Jahr 2006 (S. 27-29) ergab, ist die eGK/Telematikinfrastruktur jedoch nur dann kostenneutral oder gar profitabel, wenn die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten die datenintensiven freiwilligen Funktionen nutzt.
Da wäre es nur naheliegend, der Nutzung nachzuhelfen – sei es durch Anreize (z.B. günstigere Tarife für „Datenspender“), durch Zwang (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePatientenakte), durch Ausnutzung der menschlichen Trägheit (z.B. Opt-out-Regelung für ePatienternakten) oder durch Abschaffung von Alternativen (z.B. indem die Abrechnung von Behandlungen irgendwann nur noch über die Telematikinfrastruktur möglich ist). Leider sind diese Beispiele nicht so weit hergeholt, wie es auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag: Schon jetzt propagieren interessierte Unternehmen die Pflicht zur ePatientenakte.

Der Bertelsmann-Konzern, der mit Arvato Systems über ein Konglomerat von Firmen verfügt, die auch im Bereich der Gesundheits-IT weltweit tätig sind, hat kürzlich im firmeneigenen Blog Der digitale Patient einen erneuten Versuchsballon gestartet, um die Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V („Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“), kurz „Opt-in“ genannt, durch das z. B. in Österreich (ELGA) geltende „Opt-out“-Verfahren zu ersetzen. Die einschlägige Studie der Bertelsmann Stiftung beschreibt dies so: „Prinzipiell bedarf es also für eE-Patientenakten der Leistungserbringer oder für Mischformen (siehe Kapitel 2) zumindest in Deutschland der Einwilligung des Patienten (‚Opt-in‘-Verfahren). Regelungen, bei denen der Patient statt einzuwilligen dem Einsatz einer eEPA für ihn widersprechen muss (‚Opt-out‘-Verfahren), werden diskutiert bzw. ist bspw. in Österreich realisiert. Für die freiwilligen Anwendungen der Gesundheitskarte gilt in Deutschland gemäß § 291a SGB die ‚Opt-in‘-Regelung. Letztendlich ist natürlich auch denkbar, dass aufgrund der Bedeutung einer eEPA für die Gesamtversorgung diese mit neuer Rechtsgrundlage für ein Land als verpflichtendes Versorgungsinstrument eingesetzt wird“ (S. 179)

Weiteres zur Bertelsmann-Studie finden Sie in unserer kritischen Bewertung.