Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erarbeitet. Über diese Stellungnahme wird der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.05.2020 beraten und entscheiden.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats äußert zu mehreren Punkten insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken:
- Damit Patientendatenschutz erreicht werden könne, müsse die Gesellschaft für Telematik mehr in die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genommen werden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung werde diese Verantwortung zu sehr auf die Dienstanbieter abgewälzt.
- Für die Versicherten sei zudem nicht erkennbar, wer im Falle eine Datenlecks oder unbefugten Datenlöschung die Verantwortung trägt.
- Mit Blick auf in der Vergangenheit aufgedeckte Sicherheitslücken bei der Authentifizierung wird gefordert, dass die Gesellschaft für Telematik verpflichtet wird, sichere Verfahren zu bestimmen.
- Um Interessenkonflikt bei der Zulassung von Komponenten und Diensten zu vermeiden wird dafür plädiert, diese Aufgabe anstelle der Gesellschaft für Telematik dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu übertragen.
- Regelungsbedarf sehen die Gesundheitspolitiker der Länder auch bei der Datenschutzsicherheit von Apps und Smartphones, über die Patienten nach dem Willen der Bundesregierung auf die elektronische Patientenakte (ePA) künftig zugreifen sollen.
- Auch bei der geplanten Verarbeitungsmöglichkeit von Patientendaten zu Forschungszwecken sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats noch Änderungsbedarf.
- Für notwendig hält er ferner Regelungen, die es den Versicherten ermöglichen, die Verarbeitung ihrer Daten durch die Krankenkassen zu beschränken. Deutlich hebt er hervor, dass die Datensouveränität jederzeit beim Patienten liegen müsse.
- Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats spricht er sich dafür aus, dass Versicherte auch künftig die Wahl haben müssen zwischen einem eRezept und einer Verordnung in Papierform. Andernfalls werde ein faktischer Zwang zu Kauf und Nutzung eines Smartphones geschaffen, der schon aus Datensicherheitsgründen nicht zumutbar sei.
Da der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrats im Unterschied zum Gesundheitsausschuss keine Einwendungen gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) erhoben haben ist leider nicht gesichert, dass das Plenum des Bundesrats am 15.05.2020 den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses folgt.