„Wir fordern Sie daher auf, die Durchführung von §291 SGB V Abs. 2b auszusetzen und Kolleginnen und Kollegen, die aktuell nicht an die TI angeschlossen sind nicht mehr mit einem Honorarabzug zu belegen, mindestens so lange nicht, bis alle Komponenten der Telematik-Infrastruktur wieder lieferbar sind.“ Mit diesem Satz endet ein Offener Brief des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp) an Bundegesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Quelle: Homepage des bvvp
Da geht noch mehr! – liebe Leute vom bvvp.
Beispiele:
- Offener Brief des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 10.01.2020
- Pressemitteilung der Freien Ärzteschaft vom 13.01.2020
- Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen – eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 19.11.2019
Hurtig ans Werk…
In der aktuellen ct fand ich folgenden Artikel über mögliche Sicherheitslücken in der Telematik:
https://www.heise.de/ct/artikel/Hinweise-auf-moegliche-Verwundbarkeiten-der-Medizin-Telematik-4635791.html
Letztlich wird es günstiger ein, auf Honorar zu verzichten, wenn ich an Firewall und Cyberversicherung denke. Inzwischen bietet die Kassenärztliche Vereinigung Kurse zur IT-Sicherheit für Ärzte an. Nur, jede Stunde, die sich ein Arzt oder Ärztin mit der IT-Sicherheit beschäftigt, fehlt in der Patientenversorgung oder medizinischen Fortbildung.