Telematik-Infrastruktur: Das E-Rezept kommt 2022 – mit der Möglichkeit, (nicht nur) das Verordnungsverhalten von Ärzt*innen zentral auszuwerten

Auf dieses Problem macht ein Beitrag in der Medical Tribune vom 12.10.2020 aufmerksam. Im Kern geht es danach um folgendes: Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten, sagte Ende August der Leiter der Telematik-Abteilung der ABDA (Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände) Sören Friedrich der Deutschen Apotheker Zeitung zufolge. So könnte das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden. Auf Nachfrage von Medical Tribune erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Apotheker Verbandes DAV, dass sich der DAV als Gesellschafter der gematik für eine eRezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen. Damit werde die Verarbeitung von Rezeptinformationen auf der Basis derzeitiger bzw. noch zu erlassener Rechtsvorschriften auf den zentralen Servern der TI möglich. Die technische Basis für eine Auswertung jeglicher Art bestehe – im Rahmen der Spezifikation der gematik – bereits jetzt.“

Quelle: DAZ-online 20.08.2020

Wenn dem so ist, dass „das Verordnungsverhalten der Ärzte vor der Belieferung ausgewertet werden“ kann – und alle bekannten Informationen sprechen für die Richtigkeit dieser Feststellung – dann sind theoretisch und praktisch auch andere zentrale Auswertungen möglich; z. B. auch, welchen Versicherten welche Medikamente in welcher Menge verschrieben werden.

Und wenn in der Medical Tribune festgestellt wird, dass „sich der Großteil der Gesellschafter [der gematik] gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen“ habe, dann muss auch darauf hingewiesen werden: Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) hat sich mit Mehrheitsbeschluss des Bundestags legitimieren lassen, dass das Bundesgesundheitsministerium 51 % und damit die Mehrheit der Gesellschafteranteile der gematik innehat (siehe § 291b Abs. 2 SGB V) und Spahn dadurch zum Alleinherrscher in der gematik gemacht wurde.

Datenschutz ist halt nur was für Gesunde

dieser Ansicht war Spahn schon lange, bevor er Bundesgesundheitsminister wurde. Und das setzt er jetzt um. Auch beim e-Rezept…

…wenn er nicht noch durch den Protest von Versicherten, Ärzt*innen und Apotheker*innen aufgehalten wird,

Quelle: DAZ.online

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