Schlagwort-Archive: Petersberger Erklärung

„Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – oder: Die Datenschutzkonferenz und der Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten

Goethes Ballade Der Fischer endet mit den Zeilen: „Sie sprach zu ihm, sie sang zu ihm; Da wars um ihn geschehn: Halb zog sie ihn, halb sank er hin, Und ward nicht mehr gesehn.“

Diese Verszeilen kamen aus dem Gedächtnis des Verfassers dieses Beitrags hoch, als er beim Lesen der Petersberger Erklärungder Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.11.2022 zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung“ im Punkt 1. (von ingesamt sieben Punkten) auf die se Aussage stieß: Auch wenn eine Verarbeitung ihrer Daten im öffentlichen Interesse gesetzlich erlaubt und nicht auf ihre Einwilligung gestützt wird, sind die betroffenen Personen in geeigneter Form einzubinden.“ „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – oder: Die Datenschutzkonferenz und der Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen