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Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?!

Am 10.10.2023, wenige Tage vor ihren politischen Zerfall, hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/8798). Nahezu lyrisch die Einleitung:

  • Die Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sowohl mehr als auch weniger Selbstbestimmung für die Patient*innen bzw. Versicherten bedeuten.
  • Sie kann Prozesse vereinfachen oder auch verkomplizieren.
  • Sie kann die Datensicherheit in der Kommunikation deutlich verbessern oder auch großen Schaden anrichten…“

So weit – so allgemein! Kürzer wäre die Feststellung: Alles ist möglich!

Diesen Sätzen folgt eine – durchaus zutreffende – Beschreibung bisheriger (Fehl-)Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Um dann festzustellen: Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die opt-out-Variante muss daher durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringenden in die ePA stärken…“ Und weiter: Es muss jederzeit eine anwender*innenfreundliche und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeit für die Nutzung einer zugewiesenen ePA gegeben sein…“ Ein klares und eindeutiges NEIN! zur opt-out-Patientenakte (ePA) ist das nicht! Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?! weiterlesen

Fundsache: „Die E-Card… ist gescheitert… Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen

„Erstens: Die E-Card, so wie sie ist, ist in meinen Augen gescheitert. Das Modell ist zu groß, zu statisch und zu zentralistisch, es hält den rasanten technischen Entwick­lungen nicht stand. Ich habe immer das Gefühl, als versuche die gematik, auf einem Videorekorder eine Blu-Ray ans Laufen zu kriegen, während überall sonst schon die Musik aus dem Netz gestreamt wird. Wir sollten daher den Mut haben, das gesamte Konzept kritisch zu hinterfragen und eventuell zu stoppen.

Zweitens: Digitalisierung um ihrer selbst willen halte ich nicht für zielführend. Alle Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens müssen sich am Nutzen für die Patientinnen und Patienten messen lassen. Für Gesundheits-Apps und andere digitale Anwendungen brauchen wir ein Verfahren zur Qualitätssicherung und dann, wenn sie sinnvoll sind, auch die Erstattungsfähigkeit in der GKV.

Drittens: Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung müssen gegen die Interessen und Begehrlichkeiten großer transnationaler Internetkonzerne und Datenhändler verteidigt werden. Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert. Dieser Schutz wird nicht leichter, je mehr große Datenmengen aggre­giert werden.“

Kathrin Vogler, gesundheits­poli­tische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, am 12.09.2017 in einem Interview mit Ärzteblatt.de.