Am 10.10.2023, wenige Tage vor ihren politischen Zerfall, hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag „Elektronische Patientenakte zum Wohl der Versicherten nutzen“ in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 20/8798). Nahezu lyrisch die Einleitung:
- „Die Digitalisierung kann im Gesundheitswesen sowohl mehr als auch weniger Selbstbestimmung für die Patient*innen bzw. Versicherten bedeuten.
- Sie kann Prozesse vereinfachen oder auch verkomplizieren.
- Sie kann die Datensicherheit in der Kommunikation deutlich verbessern oder auch großen Schaden anrichten…“
So weit – so allgemein! Kürzer wäre die Feststellung: Alles ist möglich!
Diesen Sätzen folgt eine – durchaus zutreffende – Beschreibung bisheriger (Fehl-)Entwicklungen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Um dann festzustellen: „Das höhere Maß an Verbindlichkeit durch die opt-out-Variante muss daher durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert werden, die das Vertrauen von Versicherten und Leistungserbringenden in die ePA stärken…“ Und weiter: „Es muss jederzeit eine anwender*innenfreundliche und barrierefreie Widerspruchsmöglichkeit für die Nutzung einer zugewiesenen ePA gegeben sein…“ Ein klares und eindeutiges NEIN! zur opt-out-Patientenakte (ePA) ist das nicht! Kehrtwende der Linksfraktion im Bundestag: Jetzt auch für die opt-out-Patientenakte !?! weiterlesen