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Telematik-Infrastruktur: Datenschutzkonferenz betont datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Gematik

In einer Pressemitteilung vom 25.04.2019 nahm die Gematik Stellung zu Berichten über Probleme datenschutzrechtlicher Art beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese Pressemitteilung endete mit der Feststellung: Die gematik hat hierbei aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Zuständigkeit nur begrenzten Einfluss und keine Regulierungsmöglichkeiten…“ In Alltagsdeutsch übersetzt bedeutet dies: Wir waschen unsere Hände in Unschuld! Eine erbärmliche Aussage vor dem Hintergrund einer 14-jährigen Tätigkeit der gematik und der Verausgabung von bisher ca. 2 Mrd. € an Versicherungsgeldern für die Telematik-Infrastruktur.

Nach vielen Anfragen und Beschwerden von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und nach Berichten von IT-Fachleuten wie z-. B. Jens Ernst, der nachdrücklich und wiederholt auf diese Probleme aufmerksam machte, hat sich jetzt endlich auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) mit dieser Thematik auseinander gesetzt und festgestellt: Ein weiteres Thema der Konferenz war die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der TI. Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die sogenannten Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in z. B. Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der gematik fallen. Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.“ Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 13.09.2019 zu entnehmen. Telematik-Infrastruktur: Datenschutzkonferenz betont datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Gematik weiterlesen

Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium

Jens Ernst, Inhaber der in Happycomputer GmbH in Schwerte (NRW), hatte vor wenigen Wochen für einen seiner Kunden, eine Arztpraxis, bei einer Sicherheitsprüfung auf verschiedene Arten das Testvirus EICAR über den ordnungsgemäß angeschlossenen TI-Konnektor ins Praxisnetzwerk eingeschleust. Nachgewiesen hat er auch, dass die integrierte Firewall die Kommunikation nicht kontrolliert und alle Ports ausgehend geöffnet sind. Der Test lässt auf unzureichenden Schutz der Konnektoren schließen. Darüber informierte u. a. der Ärzteverband MEDI Verbund auf seiner Homepage.

Da sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Bundes- und die Landesdatenschutzbeauftragten trotz der Informationen über festgestellte Probleme nicht reagierten und die Gematik in einer Pressemitteilung Ende Mai die Probleme klein redete, hat Jens Ernst am 29.06.2019 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über die Plattform FragDenStaat.de an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet. In der Anfrage schreibt Jens Ernst: Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur – eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesgesundheitsministerium weiterlesen