Am 30.08.2019 erklärte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), dass es eine Prüfung der Homepage des Blutspendedienstes des Bayerischen Roten Kreuzes vornimmt: „Anlass der Prüfung war der Einsatz von Tracking-Tools auf der Website des Blutspendedientes. Das BayLDA prüft insbesondere, ob sensible Gesundheitsdaten der Nutzer durch Facebook verarbeitet wurden… Der Blutspendedienst veröffentlicht auf seiner Website einen sog. ‚Spende-Check‘. Über diesen Check können Nutzer feststellen lassen, ob sie für eine Spende in Frage kommen. Hierzu beantwortet der Nutzer zahlreiche Fragen über seinen Gesundheitszustand. Dazu gehören u.a. Angaben zu schweren Erkrankungen, Drogenkonsum und Schwangerschaft. Auf der Website waren Tracking-Tools von Drittanbietern eingebunden, darunter auch ein Marketing-Tool von Facebook.“
In einem Beitrag vom 31.05.2021 informiert die Süddeutsche Zeitung über das Ergebnis der Untersuchung: Bayrisches Rotes Kreuz: Datenpanne bei Blutspendedienst – Gesundheitsdaten an Facebook übermittelt weiterlesen →
„Kann mir mal jemand erklären, warum ich mich in Facebook einloggen soll, wenn ich den Inhalt einer öffentliche Äußerung der Patientenbeauftragten der Bundesregierung erfahren will?“
Berechtigte Frage! – an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium weiterlesen →
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”
Patientenrechte und Datenschutz e.V.