Das bundesweit tätige Ticketverkaufs-Unternehmen CTS Eventim forderte Anfang Februar, dass Veranstalter von Konzerten und Events die Möglichkeit bekommen müssten, den Nachweise einer Corona-Impfung verlangen zu können. Die Systeme von CTS Eventim wären technisch bereits darauf vorbereitet, Impfdaten zu verarbeiten.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen erklärte dazu in einer Stellungnahme vom 09.02.2021: „Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das betroffene Unternehmen darauf hingewiesen, dass eine solche Verarbeitung von Impfdaten als ‚Eintrittskarte‘ für Veranstaltungen zu privatwirtschaftlichen Zwecken nur mit ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnis möglich wäre und dass es ein entsprechendes Gesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gibt… Bremen: Landesdatenschutzbeauftragte erklärt, dass private Impfdatenverarbeitung ohne Gesetz rechtswidrig ist weiterlesen