Im Januar 2020 scheiterten im Bundestag zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Erlaubnis zur Organentnahme im Falle des Todes eines Menschen geändert werden sollte. Mit einem sogenannten „opt-out“-Verfahren sollten alle Menschen zu potentiellen „Organspender*innen“ gemacht werden, wenn sie sich nicht zu Lebzeiten nachweislich ausdrücklich gegen eine Organentnahme entschieden hatten. Dass dies ein massiver Eingriff in die Grundrechte nach Art. 2 Grundgesetz ist,
- „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit…“
schien die Antragsteller*innen 2020 nicht zu stören.
Nun gibt es erneut zwei Gesetzentwürfe zwecks Änderung der geltenden Einwilligungsregeln im Transplantationsgesetz (TPG), über die noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 entschieden werden soll. Ersatzteillager Mensch? Abstimmung über erneuten „Organspende“-Gesetzentwurf im Bundestag weiterlesen