Das melden die Badischen Neuesten Nachrichten am 21.09.2021: „Die SRH Holding, die in der Region einige Kliniken betreibt, ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Wie ein Sprecher des SRH-Klinikums in Karlsbad-Langensteinbach am Dienstag auf Nachfrage erklärte, habe man bereits am Montagvormittag alle Einrichtungen vorsorglich vom Netz genommen, die an ein Rechenzentrum in Karlsruhe angeschlossen sind. Darunter waren laut dem Kliniksprecher neben dem Krankenhaus in Karlsbad auch die SRH-Gesundheitszentren in Waldbronn, Dobel und Bad Herrenalb, die zusammen rund 800 Betten für Reha-Patienten haben… In den Einrichtungen werde seither offline gearbeitet, die komplette Patientendokumentation schriftlich erledigt. Absprachen erfolgten telefonisch…“ Baden-Württemberg: Erneuter erfolgreichen Cyber-Angriff auf Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen weiterlesen
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Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i. H. v. 1,24 Mio. € gegen AOK
Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1.240.000,- Euro verhängt.
Der Grund: Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele und erhob hierbei personenbezogene Daten der Teilnehmer, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit. Dabei wollte die AOK die Daten der Gewinnspielteilnehmer auch zu Werbezwecken nutzen, sofern die Teilnehmer hierzu eingewilligt hatten. Mithilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen, u. a. durch interne Richtlinien und Datenschutzschulungen, wollte die AOK hierbei sicherstellen, dass nur Daten solcher Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, die zuvor wirksam hierin eingewilligt hatten. Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Folge wurden die personenbezogenen Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld i. H. v. 1,24 Mio. € gegen AOK weiterlesen
Baden-Württemberg: Gesundheitsämter übermitteln Daten von Corona-Infizierten an Polizei
Das baden-württembergische Innenministerium und die Polizei nutzen nach eigenen Angaben Listen mit persönlichen Daten von Corona-Patienten, die ihnen von Gesundheitsämtern übermittelt werden. In einem Bericht des SWR wird ein Vertreter des Innenministeriums zitiert mit der Aussage, dass die Informationsweitergabe der Gesundheitsämter erfolge „indem das einzelne Gesundheitsamt dem Polizeipräsidium, das für den Stadt- oder Landkreis zuständig ist, Daten über die Infizierten regelmäßig übermittelt.“ Und weiter: „Wenn die Polizei beispielsweise zu einem Verkehrsunfall gerufen wird, kann sie so überprüfen, ob der Betroffene infiziert ist.“ So könne sie vorab konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen. Rechtsgrundlage für diese pauschale Datenübermittlung von den Gesundheitsämtern zur Polizei sei das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Im Bericht des SWR wird auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zitiert mit der Aussage: „Uns fehlen Informationen von Infizierten, wenn wir bei Einsätzen ausrücken“, das sei aber nötig, da es der Polizei an Schutzkleidung fehle.
Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter in Baden Württemberg wurde von der Badischen Zeitung um eine Stellungnahme gebeten. Er stellte zu diesem Datentransfer fest, „die Namen dürften nicht pauschal in Listen, sondern nur einzeln und bei einer konkreten Gefahr für die Beamten herausgegeben werden. Die Information über eine Corona-Infektion sei hochsensibel und könne zu Stigmatisierung führen. Er widerspricht zudem, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gebe.“ Baden-Württemberg: Gesundheitsämter übermitteln Daten von Corona-Infizierten an Polizei weiterlesen