Psychotherapeutenkammer NRW: Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten Europäischen Raum für Gesundheitsdaten wahren und schützen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung in einer Stellungnahme vom 03.12.2022 auf, bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) elementare Grundsätze der Rechte von Patient*innen sowie den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu beachten.

Eine „automatische Befüllung“ der ePA mit Gesundheits- und Behandlungsdaten ohne Wissen und ohne explizites Einverständnis der betroffenen Personen wird von der Psychotherapeutenkammer NRW abgelehnt. Sie fordert die Bundesregierung auf, sich zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission über den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) zu äußern und darauf zu dringen, dann nicht unverzichtbare Datenschutzstandards zu Lasten des Einzelnen abgesenkt werden“.

Im Bezug auf den Verordnungsentwurf der EU-Kommission fordert die Psychotherapeutenkammer NRW u. a.:

  • „Verwendung gesundheitsbezogener Daten für Gesundheitsforschung und -politik (Sekundärnutzung von Daten) nur mit Widerspruchsrecht der betroffenen Person
  • Risiken der Re-Identifizierung bei Sekundärnutzung müssen ausgeschlossen werden
  • Keine Genehmigungsfiktion der Datenfreigabe zur Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten nach FristablaufWiderspruchsmöglichkeit muss zu jeder Zeit gegeben sein
  • Wahrung der Patientenrechte und der in Deutschland geltenden Datenschutzstandards…
  • Die im Gesundheitsbereich geltende Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten muss zugunsten der Mitgliedstaaten gewahrt werden“

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