Die Digitale Gesellschaft e. V. fordert den Bundestag auf, in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren über die Einführung der Corona-App zu entscheiden. In einem Offenen Brief vom 07.05.2020 an die Mitglieder der Bundestags-Ausschüsse Digitale Agenda, Gesundheit sowie Globale Gesundheit fordern Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin Digitale Gesellschaft e. V., und Benjamin Bergemann, Vorstand Digitale Gesellschaft e. V.:
„Auch eine dezentrale Corona-App lässt Fragen offen. Wenn überhaupt, bedarf die Einführung einer gesetzlichen Grundlage.“
Die Verfasser*innen des Offenen Briefs stellen eingangs fest: „… auch Sie verfolgen sicherlich die Diskussion um die ‚Corona-App‘. Per Bluetooth-Technologie der Smartphones soll sie Kontakte zwischen Personen messen und speichern. Mit ihrer Einführung sind zentrale Entscheidungen über die Gestaltung unseres Gemeinwesens verbunden. Wir meinen, dass das Parlament darüber debattieren und entscheiden muss. Wenn überhaupt, darf die Corona-App nur auf gesetzlicher Grundlage eingeführt werden. Dass die Bundesregierung nun die Entwicklung einer dezentralen App plant, ist auch Ausdruck eines großen Vertrauens in die eigenverantwortlich handelnden Bürgerinnen und Bürger. Zugleich schränkt diese Form der Datensammlung die Grundrechte tendenziell am maßvollsten ein – ohne individuelle Bewegungsprofile und zentral verfügbare Analysen sozialer Kontaktnetze. Jedoch bleiben – neben technischen Unklarheiten – auch bei der dezentralen Variante viele Risiken und offene Fragen, die Sie gesetzlich regeln müssen. Mit dieser App wird in Grundrechte eingegriffen. Für eine verfassungsgemäße Regelung solcher Eingriffe ist das Parlament zuständig. Sie darf weder der Regierung noch Unternehmen überlassen werden.“
Im Offenen Brief wird dann zu drei Punkten argumentiert:
- Zweckbindung: Wozu darf die App genutzt werden?
- Freiwilligkeit: Wie freiwillig kann eine Corona-App sein?
- Umgang mit der App: Was passiert, wenn?