Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

Dieser Tage hat die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen, ihre 11,6 Mio. Versicherten über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle“ zu informieren.

Dazu ist festzustellen:

  1. Das Schreiben ist hochgradig manipulativ: Im ersten Absatz wird mitgeteilt, dass die ePA kommt; die Versicherten nichts zu tun brauchen und sich die TK um alles kümmert. Eine halbe Wahrheit, die auf Grund unzureichender Kenntnisse vieler Versicherter zu einer ganzen Lüge mutieren kann. Erst weiter unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  2. Der Inhalt des Schreibens ist unzureichend und damit rechtswidrig: Die gesetzlichen Neuregelungen zur ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangen von den Krankenkassen, dass diese ausnahmslos alle ihre Versicherten über die gesetzliche Neuregelung informieren müssen und ihnen bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte… zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben)…“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen. Diese Anforderungen erfüllt das Schreiben der TK in keiner Weise.
  3. Das Schreiben ist nicht barrierefrei im Sinne des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Was unter dieser gesetzlichen Definition von Barrierefreiheit im Einzelnen zu verstehen ist, erläutert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Homepage.
  4. Das Schreiben schließt Menschen von wesentlichen Informationen aus, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen: Der lapidare Hinweis „Mehr zur ePA finden Sie auf tk.de/epa2025“ schließt alle Versicherten, die – aus welchen Gründen auch immer – ohne digitale Kommunikationsmittel leben (müssen), von weiteren Informationen zur ePA aus. Und was die TK auf ihrer Homepage in einer 43-seitigen pdf-Datei mitteilt, ist zwar umfangreich, aber nicht geeignet, Informationen in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Setzen! Sechs!

Oder ein Fall für eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das Aufsichtsbehörde für die bundesweit tätigen Krankenkassen ist.

11 Gedanken zu „Informationsschreiben der Techniker Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte: Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei“

  1. Kann ich nicht bestätigen. Auf meinen Online-Widerspuch hin wurde mir eine Zusammenfassung des Widerspruchs mit Datum und Zeitstempel gesandt.

  2. Heute persönlich den Widerspruch zu ePA und gesondert zu Auswertung von Abrechnungsdaten in einer Filiale im Norden Berlins abgegeben. Die Frau am Empfang wollte beides zunächst nicht annehmen, ich bestand auf den Posteingangstempel in meiner Gegenwart. Sie: „Wurden Sie von uns angeschrieben?“, Ich: „Ja.“, Sie: „Es reicht, wenn Sie dem mündlich widersprechen.“, Ich: „Mit welcher Logik soll das gerade in diesem Fall rechtlich haltbar sein?“; sie stempelte den einen Zettel, unterschrieb und gab ihn mir zurück, ich entgegnete, ich erwarte nicht mein Schreiben zurück sondern, wie im Widerspruch notiert, in den nächsten Tagen eine Bestätigung der TK, ebenso für den zweiten Widerspruch. Sie schaute nochmal in das andere Schreiben, verzog das Gesicht und murmelte vor sich hin, was das denn sei…

    Die Praktikantendichte beim TK-Personal ist extrem hoch… so gut wie jedem aus sämtlichen Abteilungen muss man das SGB V vorlesen und erklären.
    Ist doch alles nicht so wichtig, sind ja nur höchstpersönliche Gesundheitsdaten…!?

  3. @Hari noch einmal

    Versuchen Sie das Prozedere noch einmal, d.h. widersprechen Sie noch einmal[1] und machen Sie einen Screenshot von der Antwort, wenn es funktionierte (auch ggf. ein verlinktes PDF o.Ä. herunter laden), aber auch wenn es nicht funktionierte und ihnen ggf. mitgeteilt wird, dass Sie schon widersprochen hatten.
    Wenn das letztere der Fall ist würde ich die TK kontaktieren und nachfragen, warum z.B. nichts bei „Meine Vorgänge“ diesbezüglich auftaucht.

    Grüße

    [1] Hierzu muss man bei der TK eingeloggt sein: https://www.tk.de/service/form/2165800/epaoptout/ePAOptOut.form#optOut

  4. @Hari

    Ja, bei mir steht da bei den Vorgängen für 2024

    ePA Widerspruch
    19.07.2024
    Eingegangen

    Ich werde aber noch einmal widersprechen, dann per Einschreiben, wenn der Widerspruchsgenerator[1] fertig ist, aber hauptsächlich wegen dem zusätzlichen Widerspruch gegen die „Auswertung der Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen für personalisierte Empfehlungen“, siehe in der FAQ zu [1] und natürlich zur Absicherung, wobei ich dabei auch den Eingang bzw. das Datum das bei „Meine Vorgänge“ vermerkt ist angeben werde, damit die Frist (6 Wochen) gewahrt bleibt, insofern das hier angeführte Schreiben schon als Friststart gilt – alles recht verwirrend :/

    Grüße

    [1] https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/

    1. Nachtrag zu: Dirk
      5. August 2024 um 12:09 Uhr
      Bei „Meine Vorgänge“ im „Meine TK“-Konto steht jetzt:

      ePA Widerspruch
      19.07.2024
      Anlage ePA widersprochen

      Und wenn ich das anklicke / aufrufe steht da:

      Anlage ePA widersprochen
      19.07.2024 – Widerspruch erfolgreich verarbeitet – es wird keine ePA angelegt

      Dort ist auch noch einmal das PDF vom Widerspruch verlinkt, also das PDF, das nach dem Widerspruch[1] generiert und zum Download angezeigt wird.

      Übrigens. Bei Mike Kuketz gibt es seit Gestern einen Artikel[2] mit einer Liste von Widerspruchsformularen der verschiedenen Krankenkassen.

      Grüße

      [1] https://www.tk.de/service/form/2165800/epaoptout/ePAOptOut.form

      [2] https://www.kuketz-blog.de/opt-out-widerspruch-bei-der-elektronischen-patientenakte-einlegen/

  5. Es gibt eine Frist für den Widerspruch? 6 Wochen ab Erhalt des Schreibens? Es gibt keinen Nachweis über die Zustellung, das kann man gar nicht prüfen. Oder gilt hier die Zustellfiktion? Was passiert, wenn man später widerspricht?

    Die ePA kommt doch erst im Januar. Andere Krankenkassen schreiben, man könne jederzeit widersprechen (natürlich nicht rückwirkend). Ist das dann eine Falschinformation?

  6. Ich habe auch mal nachgeschaut und mit Entsetzen festgestellt, dass unter „Vorgänge“ auch nicht verzeichnet ist, dass ich vor einigen Wochen entsprechend den Anweisungen im Brief widersprochen hatte.

    Ist das wirklich der Ort, wo der Widerspruch auftauchen sollte? Ist bei irgendwem dort der Widerspruch hinterlegt?

  7. Heute habe ich auch dieses Schreiben von der TK bekommen, hatte am 26.3.24 widersprochen, aber leider wäre dies nicht rechtsgültig und die TK darf das mit diesem Datum nicht akzptieren, deshalb sollte ich nochmals widersprechen.Mir gefällt die ganze Sache nicht. Werde also per Einschreiben widersprechen.

  8. Die TK wird die 43-seitige Datei, die hier unter 4. verlinkt ist, noch an alle Versicherten versenden (müssen). Das dürfte weiterhin geplant sein. Mit dem Schreiben befreit die TK sich nicht von dieser Informationspflicht. Diese Aktion ist rechtlich gesehen nicht erforderlich, unnötig. Meine Vermutung ist, das ist ein Test, um zu gucken, wie viele Leute schon jetzt den opt-out machen. Der ermittelte Prozentsatz (opt-outs geteilt durch Briefempfänger mal 100) ist ja das Mindeste, was die Krankenkassen beim Rollout der ePA von allen Versicherten zu erwarten haben. Das kriegen sie damit raus. Und das ist der Sinn des Ganzen.

  9. Hallo.
    Wenn Sie sich bei tk.de einloggen, können Sie rechts oben im Menü zu Ihrem Konto unter „Meine Vorgänge“ ansehen, ob und wann der online Widerspruch zur ePA eingegangen ist.
    Nach dem online Widerspruch auf der TK Seite bekommt man auch einen Link zu einem PDF zum herunter laden.

    Grüße

  10. Servus

    dem kann ich nur zustimmen.

    Ich habe online Widersprochen. Bisher habe ich aber keine Bestätigung (weder elektronisch noch schriftlich) erhalten, dass meine Bestätigung eingegangen ist.

    Meine Frau hat dies nun auch gemacht. Auch hier das gleiche Ergebnis. Widerspruch ohne Bestätigung des Eingangs.

    Echt eine verarsche an alle Versicherten, welche keine ePA haben möchten (egal aus welchem Grund).

    Ich glaube leider nicht mehr daran, dass wir auf dem Rechtsweg irgendetwas daran ändern können.

    Auch der Widerspruch meiner Frau aus dem Gerichtsverfahren meiner Frau wird mit dem Satz „leider sind diese Widersprüche nicht rechtsgültig“ vom Tisch gewischt. Der TK liegt dieser Widerspruch in Form eines Gerichtsurteils vor und sie musste jetzt erneut widersprechen. So wird der Glaube an den Rechtsstaat bedeutungslos…

    Letztendlich widerspreche ich jetzt jede Woche online in der Hoffnung irgendwann einmal eine Bestätigung zu erhalten.

Schreibe einen Kommentar