Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.
Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.
Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ (überwiegend bestehend aus Organisationen von Datenschützer*innen, Patient*innen, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, darunter auch der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V.) einen Widerspruchsgenerator auf der Webseite www.widerspruch.epa.de zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Generators können Sie folgende Widersprüche bei Ihrer Krankenkasse einreichen:
- Sie lehnen die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ab.
- Sie widersprechen der Auswertung von Abrechnungsdaten durch Ihre Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte. Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
- Sie möchten nicht der gesamten ePA widersprechen? Dann können Sie immer noch dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in Ihre ePA widersprechen.
Das Bündnis empfiehlt, auf jeden Fall die unter 1. und 2. genannten Widersprüche gegenüber der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu erklären.
Große Werbeversprechen von Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen für die „ePA für alle“ sind unzutreffend
„Die übermäßig positive Darstellung durch Krankenkassen und Politik können wir so nicht stehen lassen“ sagt Dr. Simone Connearn vom Bündnis Widerspruch ePA. „Auf unserer Website bieten wir daher neben dem Widerspruchs-Generator auch kritische Aufklärung über die ePA, damit jeder Versicherte eine fundierte Entscheidung über seine medizinischen Daten treffen kann.“
Die ePA erfüllt ihre Versprechungen nicht!
„Die zentrale elektronische Patientenakte kommt mit großen Ankündigungen“, so Dr. Silke Lüder, Ärztin für Allgemeinmedizin. „Rettung im Notfall, bessere Medizin für alle, mehr Zeit für die Behandlung, keine Arzneimittelnebenwirkungen oder Doppeluntersuchungen mehr, das alles hören wir seit 20 Jahren, und nichts hat sich bisher erfüllt.“
„Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung, die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft. Die ePA ist keineswegs barrierefrei, große Teile der Bevölkerung werden ausgegrenzt: Menschen mit Einschränkungen oder ohne modernes Handy, wenig technikaffine und ältere Menschen werden ihre Daten keineswegs selbst ‚managen“ können“, so Lüder dazu.
Der Widerspruch gegen die ePA schützt die informationelle Selbstbestimmung!
Der Widerspruch beeinträchtigt nicht die medizinische Versorgung !
Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren praxisinternen Akten. So bleibt auch die ärztliche Schweigepflicht in jedem Fall gewahrt. Patient*innen haben gegenüber ihren Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Unterlagen, hierfür ist keine zentralisierte Speicherung in der ePA notwendig.
Ich hatte nun am Wochenende das Schreiben der TK zur Bestätigung des Widerspruchs im Briefkasten.
Seltsamer Weise steht im Betreff: „Wir bestätigen Ihren Widerspruch vom 29. Oktober 2024 gegen die Datenverarbeitung“ und das Schreiben selbst ist auch auf den 29. Oktober 2024 datiert.
Mein Widerspruchsschreiben ist auf den 1. Oktober 2024 (im Briefkopf) datiert und, wie schon erwähnt wurde es am 2.10. abgesendet, sowie am 4.10. dort im Postfach der TK eingeliefert.
Das Datum im Betreff der Bestätigung, zu meinem Widerspruch ist also schlichtweg falsch.
Warum das so ist, da kann ich nur spekulieren und will das jetzt gar nicht tun, da der Widerspruch ja nun auch, spät aber immerhin, bestätigt wurde.
Hier nun noch der gekürzte Wortlaut der Bestätigung (eingescannt und mit OCR digitalisiert / bearbeitet)
Wie oben erwähnt, hatte ich den „Opt-Out gegen datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken“, also den Widerspruch dazu am Mitwoch den 2.10. per Einwurfeinschreiben abgesendet. Laut der Nachverfolgung auf der DHL-Webseite wurde der Brief „am 04.10.2024 über das Postfach ausgeliefert“, ist also dort (im Postfach) eingegangen.
Bis heute, den 24.10. habe ich dazu noch keine Rückmeldung per Post von der TK erhalten und habe bei meinem „Meine-TK“-Onlinekonto auch die Option „Briefe online empfangen“ nicht aktiviert. Drei Wochen sollten eigentlich genügen, für die Antwort der TK und die Bestätigung des Widerspruchs.
Ich warte nun noch etwas, vielleicht zwei Wochen, bevor ich da mal nachhaken werde und dann ggf. hier wieder davon berichten.
Beste Grüße!
Ich hatte nun am Wochenende das Schreiben der TK zur Bestätigung des Widerspruchs im Briefkasten.
Seltsamer Weise steht im Betreff: „Wir bestätigen Ihren Widerspruch vom 29. Oktober 2024 gegen die Datenverarbeitung“ und das Schreiben selbst ist auch auf den 29. Oktober 2024 datiert.
Mein Widerspruchsschreiben ist auf den 1. Oktober 2024 (im Briefkopf) datiert und, wie schon erwähnt wurde es am 2.10. abgesendet, sowie am 4.10. dort im Postfach der TK eingeliefert.
Das Datum im Betreff der Bestätigung, zu meinem Widerspruch ist also schlichtweg falsch.
Warum das so ist, da kann ich nur spekulieren und will das jetzt gar nicht tun, da der Widerspruch ja nun auch, spät aber immerhin, bestätigt wurde.
Hier nun noch der gekürzte Wortlaut der Bestätigung (eingescannt und mit OCR digitalisiert / bearbeitet)
Nicht vom Fach seiend, ist das manchmal schwer zu durchschauen. Auf der Website meiner KK (https://www.ikkbb.de/epa) ist das Widerspruchsformular verlinkt, auf dem man neben „Der Anlage meiner elektronischen Patientenakte“ (soweit klar) auch noch Folgendem widersprechen kann (und sollte?): „Der Einstellung von Daten meiner in Anspruch genommenen Leistungen“, „Dem Einstellen meiner E-Rezept- Daten (Medikationsliste)“, „Dem digitalen Medikationsprozess (Weiterentwicklung der Medikationsliste)“ und „Der Nutzung der anonymisierten ePA-Daten zu Forschungszwecken“. Kein Wort von „datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken“; deshalb schicke ich wie Dirk den KK-eigenen Widerspruch ab und noch zusätzlich den zweiten Widerspruch vom Widerspruchs-Generator, in der Hoffnung, dass ich damit allem Relevanten widersprochen habe.
P.S.: Nochmal mit einer anderen IP-Adresse probieren, ob da auch 403 Forbidden auf /wp-comments-post.php kommt …
Hallo und vielen Dank für den Widerspruchsgenerator!
Da ich den Opt-Out bzw. den Widerspruch gegen die ePA schon über das Online-Formular der TK[1] getätigt hatte und nun dort unter “Meine Vorgänge” in “Meine TK”-Konto steht, dass „keine ePA angelegt“ wird, habe ich heute den 2. vorformulierten Text zum „Opt-Out gegen datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken“ für diesen weiteren OPt-Out / Widerspruch genommen und ein Brief damit verfasst, der voraussichtlich morgen, mit Einwurfeinschreiben, an die TK raus geht.
Noch einmal vielen Dank für alle Bemühungen von euch und haben sie alle eine schöne, weitere Zeit!
[1] https://www.tk.de/service/form/2165800/epaoptout/ePAOptOut.form