Bundespräsident Steinmeier hat das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) unterzeichnet und in Kraft gesetzt

Ein Kreis aktiver Telematik-kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen hatte Mitte November 2019 angeregt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu aufzufordern, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz – DVG) aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken die Zustimmung und Unterschrift zu verweigern und damit das Inkrafttreten des DVG zu verhindern. Die Argumentation stützt sich weitgehend auch auf die Kritik von Dr. Wolfgang Wodarg, Arzt, SPD-Mitglied, langjähriger Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags (von 1994 bis 2009). Dieser hat unmittelbar nach der Beschlussfassung des Bundestags zum DVG in einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu kritisch Stellung genommen.

Der Verfasser dieses Beitrags hatte die Anregung aufgegriffen und dem Bundespräsidenten geschrieben. Am 12.12.2019 ging die Antwort ein. Ihr wesentlicher Inhalt:

Nach dieser Entscheidung des Bundespräsidenten muss erinnert werden an die Bewertung des DVG und anderer von Bundesgesundheitsminister J. Spahn (CDU) auf den Weg gebrachten Gesetze durch den Arzt und ehem. Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg. In seinem Offenen Brief an den Bundespräsidenten stellte er u. a. fest:

Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut – die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten. Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden. Es fällt auf, das unter dem Begriff ‚Digitalisierung‘ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung legitimiert werden soll… Beispielhaft für legitimiertes Datensammeln seien genannt:

  • Apps zum Sammeln von Gesundheitsdaten auf Kassenkosten (DVG)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
  • Elektronisches Rezept (GSAV)
  • elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
  • Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
  • Elektronische Patientenakte (DVG + “eigenes Datenschutzgesetz“)
  • Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
  • Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
  • Beginn einer zentralisierten Impfdatensammlung (Masernschutzgesetz)

Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt… Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht gleicht diese Gesetzgebung einem Staatstreich.“

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