Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 04.03.2022 mit. Der Bundesgesundheitsminister habe eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt. Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung Im PraxisCheck am 03.03.2022. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“ Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar. eAU und eRezept seien nicht die Applikationen, bei denen Ärzte und Patienten sagen würden, „das bringt uns jetzt nach vorn“, so der Minister. Beide Anwendungen würden nach ausreichender Testung dennoch kommen. Den Zeitpunkt ließ der Minister noch offen.
Lauterbach tritt damit beim Digitalisierungs-Express im Gesundheitswesen, der von seinem Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) mit Höchstgeschwindigkeit auf die Strecke gebracht wurde, deutlich auf die Bremse.
Im Unterschied zur eAU und zum eRezept sieht Lauterbach in der elektronischen Patientenakte (ePA), die er selbst der Politik im Jahr 2002 vorgeschlagen habe, weiterhin eine sinnvolle Innovation. Wann er einen Gesetzentwurf zur Veräderung bei der bislang freiwilligen Nutzung der ePA (opt-in) zu der in den Koalitionvereinbarung festgelegten opt-out-Verfahren (alle gesetzlich krankenversicherten Menschen erhalten per Gesetz eine ePA, individuell kann sie danach abgelehnt werden) vorlegen wird, lies der Minister offen.
Mehr zum Thema: Aufzeichnung der Veranstaltung „Im PraxisCheck: Prof. Dr. Karl Lauterbach“ (03.03.2022)