Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen fordert die Bundesregierung in einer Stellungnahme vom 03.12.2022 auf, bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) elementare Grundsätze der Rechte von Patient*innen sowie den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu beachten.
Eine „automatische Befüllung“ der ePA mit Gesundheits- und Behandlungsdaten ohne Wissen und ohne explizites Einverständnis der betroffenen Personen wird von der Psychotherapeutenkammer NRW abgelehnt. Sie fordert die Bundesregierung auf, sich zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission über den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) zu äußern und darauf zu dringen, dann nicht „unverzichtbare Datenschutzstandards zu Lasten des Einzelnen abgesenkt werden“.
Im Bezug auf den Verordnungsentwurf der EU-Kommission fordert die Psychotherapeutenkammer NRW u. a.:
- „Verwendung gesundheitsbezogener Daten für Gesundheitsforschung und -politik (Sekundärnutzung von Daten) nur mit Widerspruchsrecht der betroffenen Person
- Risiken der Re-Identifizierung bei Sekundärnutzung müssen ausgeschlossen werden
- Keine Genehmigungsfiktion der Datenfreigabe zur Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten nach Fristablauf – Widerspruchsmöglichkeit muss zu jeder Zeit gegeben sein
- Wahrung der Patientenrechte und der in Deutschland geltenden Datenschutzstandards…
- Die im Gesundheitsbereich geltende Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten muss zugunsten der Mitgliedstaaten gewahrt werden“