Am 30.01.2020 legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur vor: das sogenannte „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG). Der neuerliche Gesetzentwurf ist aus Sicht von Spahn notwendig geworden, weil die ursprünglich im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Digitalen Versorgungsgesetz (DGV) vorgesehenen Neuregelungen zur Wiederbelebung des Projektes einer elektronischen Patientenakte (ePA) wegen datenschutzrechtlicher Mängel auf breiten Widerstand gestoßen waren. Spahn hatte deswegen beschlossen, die entsprechenden Regelungen aus dem DVG auszugliedern und – überarbeitet – in ein eigenes Datenschutzgesetz zu überführen. Dabei sollen nunmehr gleich weitere Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn wie folgt bewertet:vom 27.02.2020: „Der nunmehr vorgelegte Entwurf wird der Bezeichnung als ‚Patientendaten-Schutzgesetz‘ nicht gerecht und bleibt grundlegend überarbeitungsbedürftig:
- Insbesondere wird die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Verarbeitung von Daten in der Telematikinfrastruktur in unklarer Weise geregelt und zum Nachteil des Patienten derart aufgesplittert, dass ihm die effektive Durchsetzung seiner Betroffenenrechte vielfach unmöglich gemacht wird. Die betroffenenfreundliche Lösung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 12. September 2019, die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit innerhalb der Telematik-Infrastruktur in Überschneidungsbereichen als gemeinsame Verantwortung mehrerer Beteiligter auszugestalten, wird noch nicht einmal in den Gründen des Entwurfs in Erwägung gezogen. Darüber hinaus soll die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur verantwortliche Gesellschaft für Telematik – abweichend von der Einschätzung der DSK – von jeder datenschutzrechtlichen Verantwortung freigestellt sein.
- Die Betroffenenrechte aus Artikel 12 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung werden überdies den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zuwider beschränkt.
- Krankenkassen sollen fortan berechtigt sein, ‚zusätzliche‘ Daten Ihrer Versicherten zu verarbeiten. Das bedeutet nichts anderes als einen Freifahrtschein für Krankenkassen, die begehrten Gesundheitsdaten ihrer Kunden z.B. aus Fitnesstrackern oder Wearables zu verarbeiten. Damit wird ein für Versicherte gefährlicher Weg beschritten.
- Entgegen den europäischen Vorgaben werden Versicherte aufgefordert, auf sie bezogene Daten als ‚Datenspende für die Forschung‘ ‚freizugeben‘, ohne dass die Voraussetzungen einer freiwilligen und informierten Einwilligung sichergestellt werden. Auch können die Versicherten ihre einmal freigegebenen Daten nicht – wie von der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen – durch Widerruf ihrer Einwilligung wieder aus dem großen Topf des sog. Forschungsdatenzentrums zurückholen. Obwohl die Datenspende ausdrücklich ‚zu Forschungszwecken‘ erfolgen soll, ermöglicht der Regelungsentwurf die Nutzung dieser Daten auch zu forschungsfremden Zwecken wie der Wahrnehmung von ‚Steuerungsaufgaben‘ oder der Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Daneben weist der Gesetzentwurf noch viele handwerkliche Fehler auf, etwa indem unbestimmte oder unpassende Begriffe verwendet oder neue Regelungen unsystematisch anordnet werden.“
„Es ist begrüßenswert, dass die Gesundheitsversorgung durch den Ausbau der telematischen Infrastruktur gefördert wird. Dabei darf allerdings der Datenschutz, namentlich der Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten, nicht auf der Strecke bleiben“, erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink.
Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 27.02.2020
Die Politik sollte sich um unsere Menschenrechte kümmern.
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz behauptet z.B.: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Das ist nicht sichergestellt, Beispiel:
Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871). Ähnliche Tatsachen-Berichte unter https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/06/pharmaindustrie-schlimmer-als-die-mafia und https://www.youtube.com/watch?v=-3-pi_8w6K8. Die gepriesene Computertomographie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm, wodurch u.a. Krebs und Tod hinzunehmen sind, vgl. z.B. https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Schon geringere Röntgen-Bestrahlungen waren früher als Körperverletzung strafbar, vgl. BGH 2 StR 397/97. Implantate mit Schwermetallen werden zugemutet, führen jedoch zu Autoimmunkrankheiten, siehe http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php. Titandioxid (TiO2) ist für Lebensmittel zugelassen, obwohl es krebserregend ist, s. z.B. https://www.focus.de/gesundheit/news/zusatzstoff-titandioxid-e171-zerstoert-darmflora-und-kann-darmkrebs-beguenstigen-farbstoff-auch-in-mozzarella-enthalten_id_10750495.html. Titandioxid-Nanopartikel induzieren bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität- https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611. Titanimplantate verursachen durch entstehendes Titandioxid oft chronische Entzündungen, vgl. https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html). Sogar Gehäuse der Herzschrittmacher bestehen aus Titan, obwohl Titandioxid zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG-Werten führt, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, vgl. https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/. Wenn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht sichergestellt ist, dann kann man auch nichts besseres erwarten, wenn es um geringere Dinge wie Geld und Freiheit geht.