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Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein

Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben Recherchen des SWR ergeben.

Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz davon Kenntnis erlangte, hat er umgehend aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei sollen insbesondere die Umstände geklärt werden, die ungeachtet der eindeutigen Rechtslage  zu der datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung der ausschließlich zu Infektionsschutzzwecken erfassten Kontaktdaten geführt haben. Entsprechende Informationsersuchen wurden an Polizei und Staatsanwaltschaft versandt. Mainz: Rechtswidrige Nutzung von Kontaktdaten der LUCA-App durch Polizei und Staatsanwaltschaft – Landesdatenschutzbeauftragter leitet aufsichtsrechtliches Verfahren ein weiterlesen

Corona-Pandemie: Und niemand braucht die #LucaApp!

Ohne sie beim Namen zu nennen, hat dies die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 29.04.2021 festgestellt. Unter der Forderung „Chancen der Corona-Warn-App 2.0 nutzen“ wird empfohlen, die mit der Version 2.0 der Corona-Warn-App (CWA) eröffneten datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen.Die DSK empfiehlt den Ländern, die Nutzung der CWA jedenfalls als ergänzende Möglichkeit zur Benachrichtigung potentiell infizierter Personen und zur Clustererkennung in ihren Konzepten zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen. Seit dem Update auf die Version 2.0 verfügt die CWA über eine entsprechende Funktion, die genutzt werden kann, um sich an Orten oder Veranstaltungen, wo viele Menschen zusammenkommen, zu registrieren. Auch wenn hierbei –anders als bei anderen Apps – keine personenbezogenen Daten erhoben und später an ein Gesundheitsamt übermittelt werden können, kann die pseudonymisierte Clustererkennung der CWA einen erheblichen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten. Durch die unmittelbare Vernetzung der CWA-Nutzenden werden Personen, die einem potentiellen Infektionsrisiko ausgesetzt waren, unmittelbar und somit schneller als über die Gesundheitsämter informiert…“

Quelle: Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 29.04.2021