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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant Gesetz zur Schaffung eines Implantateregisters – werden die davon Betroffenen vorher individiuell um Zustimmung zur Eintragung gebeten?

In einem Gespräch mit Journalist*innen der Rheinische Post erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Ende Januar 2019: „… national werden wir für die Sicherheit der Patienten ein Implantate-Register einführen. Der erste Gesetzentwurf dafür ist fertig und wird jetzt  innerhalb der Regierung abgestimmt… Wir starten damit, dass alle neu eingesetzten Hüftprothesen und Brustimplantate künftig in dem Register aufgeführt werden müssen. Damit wissen wir, wer wann wem etwas eingebaut hat. Wenn sich herausstellen sollte, dass ein Produkt fehlerhaft ist oder Komplikationen bereitet, dann werden wir künftig alle Patienten informieren können, die so ein Implantat in sich tragen. Das ist ein großer Fortschritt und kann viel Leid vermeiden. Auch selbst wenn ein Produkt in Ordnung ist, gewinnen wir Erkenntnisse über dessen Haltbarkeit und Qualität. Ein Implantate-Register schafft also Transparenz, schützt die Patienten und verbessert die Versorgungsforschung…“

Nach dem Wortlaut dieser Aussage ist mindestens unklar, ob beabsichtigt ist, die jeweils betroffenen Personen um Ihre Zustimmung zur Eintragung in das Implantateregister gebeten werden. Hier sollte der Herr Minister schnell und dringend Klarheit schaffen. Ein Zwangs-Implantateregister wäre eine weitere zentraleDatenbank mit sensiblen Gesundheitsdaten und ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.