Seit 15.06.2020 ist die Corona Tracing App nutzbar – aber ohne ein begleitendes Gesetz zur Regelung der Nutzung. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am 15.06.2020:
„Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut. Eine Tracing App kann dazu beitragen. Grundvoraussetzung für die Akzeptanz für die geplante Corona Tracing App sind klare rechtliche Regelungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen jetzt umgehend gesetzlich regeln.
- Erstens muss der Gebrauch der App ohne Wenn und Aber freiwillig sein. Das heißt: Weder die Nutzung, noch die Nichtnutzung darf negative Konsequenzen wie Benachteiligungen oder Maßregelungen nach sich ziehen. Es muss sichergestellt sein, dass Arbeitgeber die Anwendung der App weder im Arbeitsverhältnis auf dienstlichen und privaten Geräten anordnen können noch Kenntnis über mögliche Ansteckungswarnungen erlangen. Es darf keinen Druck auf Beschäftigte geben, die die Nutzung der App verweigern. Weder dürfen sie am Zugang zum Betrieb gehindert werden noch darf es sein, dass sie arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Ebenso geht es nicht, dass Arbeitgeber die Nutzung der App grundsätzlich untersagen. Hier brauchen alle Beteiligten rechtliche Klarheit.
- Zweitens braucht es eindeutige Regeln für die Befreiung von der Arbeitspflicht und den Lohnersatz im Falle einer Warnung. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich ihre Arbeit niederlegen können und während der Zeit bis zur Entscheidung durch die Gesundheitsbehörde einen hundertprozentigen Ersatz des Verdienstausfalls erhalten. Nur ohne drohende Einkommenseinbußen können sich Beschäftigte frei für die Nutzung der App entscheiden. Wer durch die App gewarnt wird, muss sich umgehend testen lassen können – dafür sind ausreichende Kapazitäten notwendig. Diese Tests gehören zum staatlichen Seuchenschutz und müssen auch entsprechend aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Es darf nicht dabei bleiben, dass die gesetzlich Versicherten auf diesen Kosten sitzen bleiben.
- Keinesfalls ersetzt die App einen funktionierenden Arbeitsschutz. Hygiene- und Abstandsregeln bleiben wichtig. Weiter darf es für Versicherte, die die App nicht nutzen, keine Ungleichbehandlung oder gar schlechtere Gesundheitschancen geben.“
Quelle: Pressemitteilung des DGB vom 15.06.2020