Der Bundestag hat am 03.07.2020 grünes Licht für das Patientenrechte-Datenschutz-Gesetz (PDSG) gegeben. Digitalisierung mache vieles leichter, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
„Genau das Gegenteil wird eintreten“, kritisiert Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg und Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft e. V. (FÄ). In einer umfangreichen Stellungnahme erläutert sie, was elektronische Patientenakten (ePA), das e-Rezept und andere Instrumente für die tägliche Arbeit niedergelassener Ärzt*innen und für Patient*innen bedeuten. Neben einer grundsätzlichen Kritik an datenschutzrechtlichen Regelungen in der Telematik-Infrastruktur und im PDSG stehen im Mittelpunkt des Beitrags die mit dem PDSG festgeklopften „Unpraktikablen Anwendungen für Praxen und Kliniken“, gegliedert in die Abschnitte
- e-Rezept: Überprüfung der Verordnung nicht möglich;
- e-Überweisung und e-AU-Bescheinigung: Praxisferne Planung;
- e-Notfalldatensatz: 530 Euro für ein Update und
- ePA: Unvollständig, unzuverlässig und unbrauchbar.
Das Fazit der Verfasserin: „Insgesamt ist festzustellen, dass sich der Gesetzgeber anmaßt, völlig praxisferne und unsichere Regelungen zu treffen, die tief in die Abläufe in den Arztpraxen eingreifen, noch mehr Bürokratie schaffen und von denen weder Ärzte noch Patienten profitieren. Im Gegenteil, das Ganze schadet der medizinischen Versorgung extrem.“
Der Beitrag ist im Wortlaut veröffentlicht im KVH-Journal der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, dort S. 34-36 .
Auch ein Bündnis von Patienten-Datenschützern hat Ende Juni 2020 in einer detaillierten Stellungnahme das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) einer Kritik unterzogen.